Digitale Schule Föderales Vorgehen mit mehr Governance
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Digitalisierung im Schulwesen beschränkt sich nicht auf das Aufstellen von Servern und die Verteilung von Endgeräten. Es braucht vielmehr eine übergreifende Strategie. Unser Autor schlägt vor, sich dabei an der OZG-Umsetzung zu orientieren.

Die Rückständigkeit deutscher Schulen im Bereich der Digitalisierung ist nicht erst seit der Corona-Pandemie allgemein bekannt, hat dadurch allerdings nochmals deutlich an Brisanz gewonnen. Dabei gibt es in Deutschland zahlreiche engagierte Schulen, die digitale Vorreiter sind. In der Fläche darf der digitale Reifegrad der Schulen allerdings nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulleitungen abhängen, sondern muss auch strukturell sichergestellt werden.
Auf der politischen Ebene wurden die Defizite nun erkannt: Der Bund hat bereits 2019 in Verhandlung mit den Ländern den „Digitalpakt Schule“ mit fünf Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Zusätzlich wurden drei Zusatzvereinbarungen im Rahmen der Corona-Hilfen getroffen, mit der eine Sofortausstattung für Schüler mit mobilen Endgeräten (500 Millionen Euro), die IT-Administration an Schulen (500 Millionen Euro) sowie Laptops für Lehrkräfte (500 Millionen Euro) finanziert werden.
Isolierte Finanzierungen und kein Gesamtansatz
Die vorgesehenen Investitionen des Bundes sowie die Eigenanteile der Länder und Kommunen sind – für sich genommen – sinnvoll und notwendig. Doch am Beispiel der Endgeräte für Lehrkräfte zeigt sich das Grundproblem: Mit einer halben Milliarde Euro können Dienstgeräte für knapp 800.000 Lehrkräfte beschafft werden, rechnerisch stehen damit in etwa 600 Euro pro Lehrkraft bereit.
Daran üben nun Pädagogen und Schulträger Kritik. Sie argumentieren, dass standardisierte Endgeräte („one-size-fits-all“) die Digitalprobleme der Schulen nicht lösen, solange sie nicht den schulischen Bedarfen entsprechen. Die Dienstgeräte müssen zum digitalen Arrangement und dem pädagogischen Konzept der Schule passen, ansonsten drohe „Elektroschrott“. Auch die Schulträger, die die Geräte auswählen sollen, argumentieren berechtigterweise, dass die Dienstgeräte nicht ohne Softwarelizenzen, Wartung und Service gedacht werden dürfen. Schließlich kommt auch noch die Kultur- und Bildungshoheit der Länder ins Spiel.
Die Bundesländer bestehen darauf, die Dienstgeräte in Eigenregie anzuschaffen, was zu unterschiedlichen Beschaffungswegen und Auszahlungsmodalitäten führt: von der Beschaffung durch zentrale Stellen im Land, über die Nutzung von bestehenden eigenen Rahmenverträge mit IT-Anbietern bis hin zur Weiterreichung der Mittel an die Schulträger, die dann wiederum die Beschaffung organisieren.
Bedarfsgerechte Digitalisierungsstrategien für Schulen
An diesem aktuellen Beispiel wird deutlich, dass isolierte Handlungsansätze nicht weiterhelfen, und stattdessen bedarfsgerechte Digitalisierungsstrategien für Schulen entwickelt werden sollten. Schulen sind aufgefordert, technisch-pädagogische Einsatz- und Medienkonzepte für eine Finanzierung durch den „Digitalpakt Schule“ zu erstellen. Darauf lässt sich aufbauen – allerdings sollte der aktuelle, wissenschaftliche Kenntnisstand zur digitalen Schule berücksichtigt werden. Was wir bisher wissen:
- Der Einsatz von digitalen Medien bei den Lehrkräften zeigt ein widersprüchliches Bild. Die meisten Lehrkräfte nutzen den Computer und das Internet für die Unterrichtsvorbereitung, erachten den schulischen Einsatz der digitalen Medien als sinnvoll, aber nur eine kleine Gruppe setzt digitale Medien regelmäßig im Unterricht ein.
- Es besteht ein großes, kaum ausgeschöpftes Potenzial, digitale Medien zur individuellen Förderung von Schülern zu nutzen.
- Eine digitale Schule erfordert, dass Schüler und Lehrkräfte jederzeit und von jedem Ort die Möglichkeit haben müssen, auf eine IT-Lerninfrastruktur zuzugreifen.
- Allein das Vorhandensein digitaler Medien führt nicht automatisch zu einer Verbesserung der Unterrichtsqualität. Entscheidend für den Erfolg sind die Zielsetzungen und die didaktisch-methodischen Überlegungen, die dem Medieneinsatz vorausgehen (digitale Lehr-Lernszenarien).
- Die Integration der digitalen Medien in den Schulalltag sollte nicht als isolierter Vorgang zwischen Lehrenden und Lernenden begriffen werden, sondern als Bestandteil der Schulentwicklung.
Die digitale Schule kann also nur durch einen ganzheitlichen Ansatz erfolgreich sein, der strategische, organisatorische, didaktische und technische Fragestellungen umfasst. Sie entsteht nicht durch den Erwerb von digitalen Endgeräten, sondern bedarf produktiver Leitlinien, auf denen sinnvolle didaktische Szenarien aufgebaut werden können.
Digitalisierungsstrategien berücksichtigen dabei die aktuelle Ausgangssituation und den Bedarf der jeweiligen Schule, bewerten den digitalen Reifegrad (IT-Ausstattung, IT-Kompetenzen, digitales Lernen) und entwickeln gemeinsam mit der Schule einen digitalen Entwicklungspfad (Maßnahmen, Ressourcen, Zeit).
Auf dieser Basis können die Mittel des Bundes aus dem „Digitalpakt Schule“ sowie die Mittel zur Finanzierung der IT-Administratoren und IT-Endgeräte sinnvoll aufeinander abgestimmt eingesetzt werden. All das führt aber zu umfassenden Anforderungen an die einzelnen Schulen, denen dazu oft die Ressourcen und Erfahrungen fehlen. Wie könnten wir also vorgehen?
Föderales Programm „Digitale Schule“
Die Digitalisierung an Schulen in der beschriebenen Form zeitnah und effektiv voranzubringen, ist eine föderale Kraftanstrengung. Die bestehenden kleinteiligen Strukturen sollten zugunsten einer neuen Governance-Struktur „Digitale Schule“ weiterentwickelt werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kann hier als gutes Beispiel dienen: Bund, Länder und Kommunen arbeiten über föderale Grenzen hinweg in Programmmanagement-Strukturen zusammen – mit externer Unterstützung. Die Governance-Struktur für ein föderales Programm zur Umsetzung der digitalen Schule könnte auf einem Drei-Ebenen-Modell basieren.
Ebene 1: Bund und Länder
Hier werden strategische Ziele, Vorgaben und Rahmenbedingungen des Programms erörtert und beschlossen. Das betrifft rechtliche Fragestellungen, die organisatorische Ausgestaltung des Programms, die Finanzierung, strategisch-fachliche Leitlinien und bundesweite Vereinbarungen mit Anbietern von digitalen Unterrichtsmaterialien sowie IT-Strategien. Analog zum OZG sollte das Prinzip „Einer-für-Alle“ gelten.
In professionellen Programmmanagement-Strukturen würden gemeinschaftlich unter anderem didaktische Konzepte und Lernszenarien entwickelt und zentral bereitgestellt, die bundesweit genutzt und adaptiert werden könnten. Dabei ist nach den einzelnen Schulformen und Fächern zu differenzieren. Wie passend, dass vor einiger Zeit die Anbieter von Lerninhalten in einer konzertierten Aktion angeboten haben, alle Schüler zu Hause lehrplangerecht mit Lernvideos, Aufgaben und Lernarrangements zu versorgen.
Ebene 2: innerhalb der Bundesländer
Da die Schulen in der Kulturhoheit der Länder liegen, sollte auf Landesebene ein eigenes Programmmanagement aufgesetzt werden. Hier würde – anknüpfend an bestehende Aktivitäten und Strukturen – die weitere landesspezifische Ausgestaltung des Programms „Digitale Schule“ erfolgen.
Dies beinhaltet unter anderem die Einbindung der landeseigenen Schulinstitute zum Vorgehen bei der Erarbeitung von schulischen Medienkonzepten und digitalen Lernszenarien sowie der Bewertung der bestehenden Medienkompetenzen an Schulen. Zusätzlich ist zu klären, wie die bestehenden IT-Strukturen auf Landesebene integriert werden können – zum Beispiel die landesweiten Lernplattformen, die Vereinbarungen mit Anbietern von digitalen Unterrichtsmaterialien sowie IT-Dienstleistern. Schließlich ist in Abstimmung mit den Schulträgern auf Landesebene zu organisieren, wie eine systematische Bedarfsanalyse und ein technisches Anforderungsmanagement bei den Schulen erfolgen soll und wie ein digitales Zielbild für die Schulen entwickelt werden kann.
Ebene 3: Regionen und Kommunen
Auf Ebene der Regionen und Kommunen sind die Schulträger für die sachliche Schulausstattung verantwortlich. Die Schulträger würden – auf Grundlage von erarbeiteten Konzepten, Checklisten und Hilfestellungen – für ihren Zuständigkeitsbereich eine systematische Bedarfsanalyse und ein technisches Anforderungsmanagement durchführen und digitale Zielbilder gemeinsam mit den einzelnen Schulen entwickeln. Das beinhaltet ein umfassendes Gesamtbild und Entwicklungskonzept für die Endgeräte von Lehrkräften und Schülern, für Netzwerke und andere IT-Infrastrukturen, den technischen Support, Wartung und Pflege.
Fazit
Ein föderales Programm „Digitale Schule“ kann auf bestehende Erfahrungen und „Good Practices“ aufsetzen. Viele Schulen haben digitale Lernszenarien entwickelt, IT-Dienstleister stellen Plattformen, digitale Lerninhalte und IT-Infrastrukturen zur Verfügung, externe Dienstleister haben Know-how aus anderen digitalen Transformationsvorhaben. Das könnte auf Basis einer beherzten Anschubfinanzierung in einer professionellen Governance-Struktur zusammengeführt werden. Über einen agilen Ansatz ließen sich schnell Lösungen erarbeiten und allen bedarfsorientiert zur Verfügung stellen. Diese Governance-Struktur kann am Ende vor allem eines leisten: den Weg ebnen, um in Deutschland digitale Schulen endlich flächendeckend und erfolgreich zu etablieren.
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