ISPRAT-Whitepaper Facebook und Twitter im Verwaltungseinsatz

Autor / Redakteur: Dr. Sönke E. Schulz / Manfred Klein |

Eine Behörde will Facebook nutzen oder twittern – welche Regeln braucht sie dafür? Immer mehr Verwaltungen sind im Web 2.0 aktiv oder planen, es einzusetzen. Sie betreten damit Neuland. ISPRAT hat sich mit den damit verbunden Fragen beschäftigt und das Whitepaper „Social Media Guidelines“ veröffentlicht.

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(Quelle: Argus - Fotolia.com)
(Quelle: Argus - Fotolia.com)

Die aktuelle Kritik von Datenschützern an Facebook zeigt Defizite in der bestehenden Gesetzeslage auf und schürt Verunsicherung unter den Nutzern. Neben der Frage des „Ob“ – also: Darf die Öffentliche Verwaltung überhaupt Dienste privater Anbieter nutzen, die über datenschutzrechtlich zumindest problematische Funktionen verfügen? – sind auch die Modalitäten des Web-2.0-Einsatzes derzeit Gegenstand einer lebhaften Debatte.

Zum Teil wird zwar der Eindruck vermittelt, ein besonderer Regelungsbedarf oder ein Bedürfnis, sich mit dem Phänomen „Web 2.0 in der Öffentlichen Verwaltung“ zu befassen, bestehe nicht, zumal gar keine entsprechenden Aktivitäten existierten oder diese unter Rückgriff auf bestehende Regelungen zur Verwaltungskommunikation bewältigt werden könnten; umso erstaunlicher das große Interesse, welches seitens der Öffentlichen Verwaltung an wissenschaftlichen Beiträgen, Vorträgen und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema besteht.

In der Tat ist nämlich ein Trend zu konstatieren, dass sich auch Öffentliche Verwaltungen ins Web 2.0 begeben – in welcher Art und Weise auch immer, ob man diese Entwicklung nun begrüßt oder für entbehrlich hält. „Offiziell“ werden Web-2.0-Medien insbesondere für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit eingesetzt. Parallel dazu haben aber auch einzelne Verwaltungsmitarbeiter – aus allen Hierarchieebenen – begonnen, diese Tools für ihre Arbeit zu nutzen.

Inspiriert von „Social Media Guide­lines“ von Unternehmen der Privatwirtschaft muss daher, bevor der Schritt in die sozialen Medien vollzogen wird, unter anderem geklärt werden: Wer darf wie in sozialen Netzwerken aktiv sein? Welchen besonderen Verhaltensrichtlinien unterliegen öffentliche Einrichtungen und ihre Mitarbeiter? Welche strategischen Ziele sollen durch die Web-2.0-Präsenz erreicht werden?

Eine Differenzierung der Einsatzmöglichkeiten von Web 2.0 für die Verwaltung zeigt das vielfältige Spektrum, das die neuen Medien bieten. Zugleich unterstreicht es, dass es nicht die Lösung, die eine Guideline gibt, die für jede Verwaltung in gleicher Weise sachgerecht ist. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bieten sich vor allem folgende Einsatzformen an:

  • soziale Medien als Instrument der klassischen Öffentlichkeits- und Pressearbeit,
  • die Einbindung sozialer Medien in Angebote zur Bürgerinformation,
  • die Integration sozialer Medien in interne Arbeitsprozesse sowie
  • die Kommunikation einzelner Behördenmitarbeiter zu dienstlichen Themen mit einer interessierten Fachöffentlichkeit („fachlicher Diskurs“).

Daneben bleibt selbstverständlich auch die „private Nutzung“ sozialer Medien durch die Angehörigen der Verwaltung möglich (und zulässig), wobei jedoch die immer stärkere Aufhebung der Grenze zwischen „privater“ und „beruflicher Identität“ dazu zwingt, auch diese Nutzung bei der Erarbeitung von Richtlinien zu bedenken oder sogar zu regeln.