Europäischer Gerichtshof stoppt Belgien EuGH verbietet Internetsperren und Kontrolle elektronischer Kommunikation

Redakteur: Gerald Viola

Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer Kommunikation verstoßen gegen die Grundrechte, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Eine entsprechende Anordnung eines belgischen Gerichts, das einen Internet-Zugangsprovider zum Aufbau einer Sperrstruktur verpflichten wollte, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und muss aufgehoben werden.

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Ein derartiger Eingriff könne nur gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schütze und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert werde – allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlege, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht.

Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt: ein Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden.

Dies erlaubt in den Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich und von vornherein vorgesehen war.

Weder müssten Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten.

Der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland (eco) zeigte sich erfreut über das Urteil aus Luxemburg: „Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden.“

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