Brüssel macht sich für Netzneutralität stark EU-Parlamentarier fordern diskriminierungsfreie Netze für alle

Redakteur: Manfred Klein

Netzaktivisten und Bürgerrechtsorganisationen können in Sachen Netzneutralität einen Erfolg verbuchen. Das EU-Parlament hat sich in seiner heutigen Abstimmung zur Regelung des EU-Kommunikationsmarktes für einen diskriminie­rungsfreien Zugang aller Netzanbieter ausgesprochen. Die Abgeordneten forderten auch ein Ende der Roaming-Gebühren.

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EU-Parlament entscheidet pro Netzneutralität und contra Roaming-Gebühren
EU-Parlament entscheidet pro Netzneutralität und contra Roaming-Gebühren
(Foto: mostafa-fawzy - Fotolia.com)

In der Sprachregelung des EU-Parlaments klingt das so: „Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen, so schreibt es das aktuelle Telekom-Paket der EU vor, dass die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedet haben. Sie stimmten außerdem dafür, die Roaminggebühren innerhalb der EU bis zum 15. Dezember 2015 abzuschaffen.“

Die Abgeordneten forderten weiter klare Regeln, die Internet-Zugangsanbieter davon abhalten, bestimmte Dienstleistungen auf Kosten anderer Leistungen zu begünstigen. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte zuvor berichtet, dass etliche Zugangsanbieter Dienste wie beispielsweise Skype blockieren oder verlangsamen.

Allerdings, so die Parlamentarier weiter: „Zugangsanbieter dürfen auch zukünftig Spezialdienste wie 'Video on Demand' oder betriebsnotwendige und datenintensive 'Cloud'-Anwendungen (zur Datenspeicherung) in höherer Qualität anbieten.“ Jedoch nur solange diese Leistungen „die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen, welche anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden.“

Zudem verkürzten die Abgeordneten die Liste der Ausnahmefälle, die die Europäische Kommission vorgesehen hatte, in welchen Anbieter den Internetzugang blockieren oder verlangsamen dürfen.

In Zukunft soll dies nur dann erlaubt sein, um „Gerichtsbeschlüsse durchzusetzen, die Netzsicherheit zu gewährleisten oder um vorübergehende Netzwerküberlastungen zu verhindern“.

Und: „Falls solche Maßnahmen des Verkehrsmanagements genutzt werden, müssen diese transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein und sie dürfen nicht länger als notwendig aufrechterhalten werden.“

Die Abgeordneten unterstrichen zudem, dass Internetzugang im Einklang mit dem Grundsatz der Netzneutralität angeboten werden soll.

Die EU-Parlamentarier novellierten außerdem die Vorschriften für ein Verbot von Roaminggebühren. Ab dem 15. Dezember 2015 sollen EU-Bürger, die im EU-Ausland mit dem Handy telefonieren, SMS verschicken oder mit dem Handy surfen nicht mehr bezahlen als zuhause.

Ob diese Regelung aber wirklich schon zum Jahresende gilt ist unsicher, denn zunächst müssen die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten erst einmal zustimmen.

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