Der Bürger wird zum (Daten-)Souverän

EU-Kommission will mehr Datenschutz für alle Europäer

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Mehr Datenschutz für Europas Bürger und Unternehmen

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Künftig soll es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben. Unnötige administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt . Dadurch werden Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen.
  • Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.
  • Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wen en können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden.
  • Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen“ können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.
  • Das „Recht auf Vergessen werden“: Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.
  • Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen. Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (also dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.

Erste Reaktionen aus Deutschland auf den Brüsseler Vorstoß fielen positiv aus. So erklärten Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied des Grünen-Bundesvorstandes: „Der Entwurf für ein neues EU-Datenschutz-Reformpaket ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzrechts in Europa.“

Beide nutzten den Vorschlag zur Kritik an der Bundesregierung: „Im Unterschied zur EU-Kommission verschläft die schwarz-gelbe Bundesregierung die Modernisierung des Datenschutzrechts in Deutschland."

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