Verbraucher sollen nach dem Willen der EU-Kommission neben Euro-Münzen und -Scheinen in Zukunft auch einen digitalen Euro zur Bezahlung nutzen können. Genutzt werden können soll er etwa mit Smartphones oder Smartwatches.
Noch nicht das Ende des Bargelds: Der Digitale Euro soll die Münzen und Scheine nicht ersetzen
Ein Gesetzentwurf aus der Brüsseler Behörde für eine digitale Variante der europäischen Gemeinschaftswährung, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass ein digitaler Euro offline und online verfügbar sein soll.
Die Digitalisierung präge zunehmend das Leben der Menschen in Europa und die europäische Wirtschaft, schreibt die Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag. Europäer nutzten zunehmend private digitale Zahlungsmittel für ihre Transaktionen. Zentralbankgeld in Form von Banknoten und Münzen könne allerdings nicht für Online-Zahlungen verwendet werden. Es sei daher notwendig, eine neue Form der offiziellen Währung mit gesetzlichem Zahlungsmittel einzuführen, die risikofrei sei.
Die Europäische Zentralbank prüft als Reaktion auf den steilen Aufstieg sogenannter Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether seit einer Weile eine Einführung eines digitalen Euros. Mitte Juli 2021 beschloss die EZB, die Vorarbeiten auf die nächste Stufe zu heben: In einer zweijährigen Untersuchung geht es seit Oktober 2021 etwa um Technologie und Datenschutz. In diesem Oktober will der EZB-Rat entscheiden, ob eine Vorbereitungsphase zur Entwicklung und Erprobung des digitalen Euros eingeleitet werden soll. In jedem Fall soll Bargeld nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden. Mit der Einführung wird frühestens im Jahr 2026 gerechnet.
Grundlegende Zahlungsfunktionen sollen nach dem Willen der Kommission für Verbraucher kostenfrei sein. Weiter soll der digitale Euro einfach zu benutzen sein, auch für Menschen mit Behinderungen oder Ältere Menschen. Der Entwurf kann noch verändert werden. Nach derzeitigen Plänen will die Kommission ihn voraussichtlich am 28. Juni vorstellen. Über die neuen Regeln müssen dann die EU-Länder und das Europäische Parlament verhandeln.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber, sagte, der Vorschlag sei technisch sauber. „Aber er bleibt die Antwort auf die Frage nach dem ‚Warum?‘ schuldig.“ Weder EZB noch Kommission hätten bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euros für die Bürger bestehe.
(ID:49545844)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.