Microsoft hat für Frühjahr 2017 umfangreiche Änderungen an den Datenschutzeinstellungen von Windows 10 angekündigt. Doch den EU-Datenschutzbeauftragten gehen die angekündigten Updates nicht weit genug.
Trotz angekündigter Nachbesserungen zeigen sich Datenschützer weiterhin besorgt über die Datensammelwut von Windows 10. EU-Datenschutzbeauftragte fordern Microsoft auf, umfassend darzulegen, welche Nutzerdaten zu welchem Zweck weitergegeben und verarbeitet werden.
Microsoft hatte im Januar angekündigt, für tiefergreifende Privatsphäreneinstellungen in Windows 10 ein neues Dashboard zu bieten. Damit sollen sich unter anderem die Datensammelwut der Sprachassistentin Cortana und die Analyse des Such- und Surf-Verhaltens von Nutzern stärker einschränken lassen. Microsoft wollte diese Änderungen umsetzen, um einer drohenden Klage der Schweizer Datenschutzbehörde EDÖB zuvorzukommen.
Auch wenn sich der Schweizer Datenschutzbeauftragte damit zufriedengibt, geht das angestrebte Update der EU nicht weit genug: Die Artikel-29-Datenschutzgruppe G29 zeigt sich dort nach wie vor besorgt über Art und Umfang der über den Nutzer gesammelten Daten.
Mit dem angekündigten Dashboard sollen Anwender von Windows 10 in der Lage sein, die Datensammelwut ihre Betriebssystems feiner und gezielter einzuschränken. Den EU-Datenschützern geht dies nicht weit genug: Die gebotenen Optionen seien viel zu vage formuliert, Nutzer blieben weiter im Ungewissen.
(Bild: Microsoft)
„Microsoft soll eindeutig darlegen, welche Art personenbezogener Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden“ heißt es in einem Statement der EU-Datenschützer vergangenen Montag. Da Anwender nicht ausreichend informiert werden, reiche die vage Beschreibung einer Einstellung und das Einführen von fünf neuen Schaltflächen zum Ein- oder Abstellen von Datenweitergaben nicht aus, um eine gültige Zustimmung des Benutzers zum Sammeln personenbezogener Informationen einzuholen.
Microsoft hat derzeit noch keine Antwort auf die Forderung der EU-Datenschützer gegeben. Auch der genaue Zeitpunkt, wann das angekündigte Sicherheitsupdate ausgeliefert werden soll, ist noch unklar. Im Januar hatte Microsoft davon gesprochen, dass Endanwender die umfangreicheren Datenschutzoptionen „ab Frühjahr 2017“ erhalten sollen.
Dieser Beitrag erschien zuerst in unserem Partnerportal Elektronikpraxis. Verantwortlicher Redakteur: Sebastian Gerstl.
(ID:44537375)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.