Verwaltungsmodernisierung EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingt zum Handeln

Autor / Redakteur: Marc Gurov / Gerald Viola

Noch nie war die Notwendigkeit der Konzentration auf das Thema Verwaltungsmodernisierung so groß wie jetzt, so bedeutsam wie heute: Die vor uns liegenden Jahre werden geprägt sein durch die Bemühungen um die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

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Diese Richtlinie, die viel und politisch medienwirksam diskutiert wurde, ist Teil der sogenannten „Lissabon-Strategie“, mit der sich die EU zum Ziel gesetzt hat, die gemeinsame Region zu einem wettbewerbsfähigeren und dynamischeren Wirtschaftsraum auszubauen. Ein äußerst brisanter Teil davon beschäftigt sich mit der Abschaffung der Hemmnisse der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, wodurch wesentliche Impulse für das Wirtschaftswachstum erzielt werden sollen.

Der Druck wächst

Aber schon hier beginnen die Herausforderungen: Denn sind wir uns zum jetzigen Zeitpunkt wirklich bewusst, was diese Aufgabe bedeutet? Die Richtlinie zwingt zur Anpassung von Behördenorganisation, Behördenstrukturen und Verfahrensabläufen hin zu sicheren, nachweisbaren und neu gestalteten elektronischen Prozessen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als um die Möglichkeit der vollständigen elektronischen Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Europa. Die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehen die elektronische Akte künftig als das Kernstück eines elektronischen Verwaltungsprozesses: und das nicht nur für Prozesse von außen – von anderen Mitgliedsstaaten – sondern selbstverständlich auch innerhalb Deutschlands.

Dort, wo in Deutschland noch über Zuständigkeiten gerungen, Verantwortlichkeiten in konkreten Projekten diskutiert und über mögliche Kooperationen gestritten wird, ist zugleich erstmals spürbarer Druck von oben durch den EU-Normengeber spürbar. Ein Druck, der sich auf alle Ebenen der föderalen Struktur in Deutschland auswirken wird, und der zu einer Anpassung der Behördenorganisation und Verfahrensabläufe an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zwingt.

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