Digitalisierung im Gesundheitswesen Entwurf des eHealth-Gesetzes im Bundestag

Redakteur: Susanne Ehneß

Der Deutsche Bundestag hat sich Anfang Juli in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz eHealth-Gesetz – befasst.

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
(Bild: BMG/Stephan Klonk)

Noch vor der Sommerpause befasste sich der Bundestag mit dem eHealth-Gesetz. Wie Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, in ihrer Eröffnungsrede betonte, handle es sich beim dem Gesetz um „eines der anspruchsvollsten IT-Projekte der Gegenwart“. Man wolle eine „umfassende Infrastruktur schaffen, die einen sicheren, elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen“ ermögliche. Diese Infrastruktur sei auch „dringend nötig“. „Wir stellen jetzt die Weichen für den Aufbau einer Telematik-Infrastruktur“, so Widmann-Mauz.

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erkennt die Notwendigkeit des Gesetzes: „Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt die Patienten. Dafür schaffen wir mit dem eHealth-Gesetz die entscheidende Grundlage“. Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte man ein System entwickeln, das bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten biete.

„Jetzt sind Selbstverwaltung und Industrie am Zug. Ich erwarte von allen Beteiligten entschlossenen Einsatz, damit der Nutzen der Telematik schnell den Patienten zugute kommt. Verzögerungen durch interessenpolitisches Klein-Klein darf es nicht mehr geben“, macht Gröhe klar.

Hier die Zielsetzungen und Hintergründe des eHealth-Gesetzes laut Bundesgesundheitsministerium im Wortlaut:

Digitale Vernetzung kann Leben retten

Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt künftig wichtige Notfalldaten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Informationen zu Allergien, Implantate oder Vorerkrankungen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort darüber informiert.

Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten.

Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage dafür, dass ein Medikationsplan mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Dieser Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben.

Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Das nutzt besonders Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z.B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden.

Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird.

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