Kommentar zum E-Rechnungs-Gesetz Entlastung in großem Maße

Autor / Redakteur: Markus Pichler / Susanne Ehneß

Vor drei Wochen wurde das E-Rechnungs-Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Über das Gesetz und die Vorteile elektronischer Rechnungen für die Öffentliche Verwaltung hat sich Markus Pichler von ABBYY Gedanken gemacht.

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Der Autor: Markus Pichler, Director Business Unit Solutions bei ABBYY Europe
Der Autor: Markus Pichler, Director Business Unit Solutions bei ABBYY Europe
(Bild: Abbyy Europe)

Die Verabschiedung des E-Rechnungs-Gesetzes durch das Bundeskabinett ist ein wichtiger Baustein in der eGovernment-Strategie der Bundesregierung.

Der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen und der Öffentlichen Verwaltung bietet enorme Vorteile. Kosten und Zeitaufwand für Drucken und Versenden werden eliminiert. Das Bundesministerium des Inneren beziffert das Einsparpotential für rechnungsstellende Unternehmen auf bis zu 11 Millionen Euro jährlich.

Um allerdings nicht nur Unternehmen, sondern auch die Öffentliche Verwaltung und als Konsequenz auch die Steuerzahler zu entlasten, muss weitergedacht werden.

Automatische Rechnungsverarbeitung

Auf Seiten der Öffentlichen Verwaltung liegt das Einsparpotential vor allem in der Automatisierung der Rechnungseingangsverarbeitung. Pitney Bowes beziffert ein Einsparpotential von 6,50 Euro pro Rechnung durch die Digitalisierung und anschließende automatische Verarbeitung dieser Rechnungen. Bei geschätzten 204,9 Millionen Rechnungen im öffentlichen Sektor liegt das Einsparpotential für staatliche Institutionen bei mehreren hundert Millionen Euro.

Durch die konsequente Implementierung von Rechnungseingangslösungen könnte also die Öffentliche Verwaltung und damit auch der Steuerzahler in großem Maße entlastet werden. Wir bei ABBYY arbeiten seit Jahren an Lösungen zur automatischen Rechnungsverarbeitung, die sowohl digitale als auch Papierrechnungen verarbeiten können.

Denn auch durch das neu verabschiedete Gesetz werden Papierrechnungen nicht vollständig verschwinden. Lösungen für die Öffentliche Verwaltung müssen nach wie vor Papier- und eRechnungen automatisch verarbeiten können – konsistent in ein und demselben System.

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