NKR-Jahresbericht 2018 Endlich mehr Digitalisierung!

Autor Manfred Klein

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2018 überreicht. Erfolge wurden im vergangenen Jahr vor allem bei der Quantifizierung gesetzlicher Folgekosten erzielt. Sorgenkind ist noch immer die Verwaltungsdigitalisierung.

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Übergabe des Jahresberichts des Nationalen Normenkontrollrates an Bundeskanzlerin Angela Merkel
Übergabe des Jahresberichts des Nationalen Normenkontrollrates an Bundeskanzlerin Angela Merkel
(© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Unter dem Titel „Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze. Einfach machen!“ zieht der Normenkontrollrats (NKR) darin eine Bilanz der Bürokratie- und Kostenbelastungen durch Regelungen und Gesetze der vergangenen 12 Monate. Dabei will er auch Wege aufzeigen, wie Rechtsetzungsprozesse effektiver gestaltet und Defizite bei der Digitalisierung behoben werden können.

Bei der Quantifizierung gesetzlicher Folgekosten liegt Deutschland weit vorn. Kein anderes Land ist dabei annähernd so erfolgreich. Wir haben in den letzten 12 Jahren einen wirklichen Kulturwandel erreicht, betont Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des NKR, bei der Vorstellung des Jahresberichts.

Allerdings sei die Transparenz bei den Folgekosten nicht alles. Bessere Rechtsetzung sei vielmehr ein Mehrkampf mit vielen Disziplinen. So läge Deutschland bei der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung noch immer weit zurück. Ludewig appellierte an die Verantwortlichen: „Aber es gibt gute Ansatzpunkte, damit Deutschland bei der besseren Rechtsetzung zum Champion wird: mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und besseren Gesetzen. Wir müssen es einfach machen!“

Ludewig weiter: „Seit Jahren liegt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung nur im hinteren Mittelfeld. Bürger und Wirtschaft erwarten aber einfache digitale Verwaltungsangebote, bei denen sie ihre Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip). Davon sind wir aber leider immer noch weit entfernt.“

Fragen wie Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder die Frage, ob wir tatsächlich so viele Schriftformerfordernisse brauchen, müssten nicht nur diskutiert, sondern entschieden und umgesetzt werden. Das könne nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache werden – und zu einem TOP bei jeder Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten.

Wo bleibt der Digitale Staat?

„Wir brauchen einen Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen, der alle mitnimmt und überall mit ausreichend Budget und Personal unterlegt ist. Nur mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung können wir Boden gutmachen“, erklärt Dr. Ludewig.

Neben den genannten Aspekten macht der Jahresbericht bei der Verwaltungsdigitalisierung und eGovernment folgende zentrale Problemfelder aus. So weist der Jahresbericht erneut darauf hin, dass Bürger und Wirtschaft einfache digitale Verwaltungsangebote erwarten würden und ihre Daten nur einmal angeben (‚once-only‘-Prinzip) wollten. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müsse deshalb die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Dies könne jedoch nur mit einem modernen Register gelingen und einem vertrauenswürdigen Datenaustausch zwischen den Behörden.

Ungeduldig verweist der Jahresbericht zudem darauf, dass Vorschläge für ein flexibles und transparentes Datenmanagement bereits auf dem Tisch lägen – und fragt, wann mit einer Umsetzung zu rechnen sei.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sei zudem ein Gemeinschaftswerk, das nur erfolgreich sein könne, wenn alle Länder mitmachen würden. Erfolgreich sei das OZG nur dann, wenn digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend in ganz Deutschland, das heißt von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen angeboten werden.

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern – drei besonders starke Länder – hielten sich aber noch auffallend zurück, so die Autoren des Berichts.

Gebraucht werde ein Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen, der alle mitnehme und überall mit ausreichend Budget und Personal unterlegt sei. Kritisch sehen die Verfasser des Jahresberichts auch die neuen Organisationsstrukturen auf Bundes- und Landesebene.

Hierzu heißt es im Bericht, erfolgreich könne man nur sein, wenn es zu weiteren fachlichen und politischen Absprachen mit den Ländern ebenso wie mit den den Bundesressorts komme. Es müsse sich zeigen, ob die neue Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt dies leisten könne und ob es gelinge, alle Länder – also auch die schon angesprochenen Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern – für eine engagierte und koordinierte OZG-Umsetzung zu gewinnen.

Weiter fordern die Autoren des Jahresberichts: „Die Regierungschefs von Bund und Ländern müssen sich regelmäßig selbst Gewissheit darüber verschaffen, ob die Realisierung des OZG zeitlich und inhaltlich im Plan liegt.“ Weitere Verzögerungen könne sich Deutschland nicht mehr leisten.

Weiter heißt es dort: „Mit FITKO (Föderale IT-Kooperation) und der eGovernment-Agentur befnden sich zwei Organisationen im Aufbau, die zum Treiber der Verwaltungsdigitalisierung werden sollen. Hinzu kommt der neu gegründete Digitalrat der Bundesregierung. Mit dem in der letzten Legislaturperiode gegründeten IT-Rechenzentrum des Bundes entsteht ein großer IT-Dienstleister und Know-how-Träger. Wie die Arbeitsteilung zwischen diesen Einheiten genau aussieht und ob sie sich bewähren wird, muss sich noch zeigen.“

Hilfreich wäre nach Ansicht der Autoren, die Einordnung in ein gemeinsames Entwicklungs- und Innovationsprogramm, das mit einer nachhaltigen Personalbedarfsplanung hinterlegt sei. Die Verfasser sind jedoch misstrauisch was diesen Aspekt angeht. „Die derzeit für FITKO und die eGovernment-Agentur vorgesehene Personalausstattung scheint noch nicht den an beide Organisationseinheiten gestellten Anforderungen zu entsprechen. Gleiches gilt für die OZG-bezogene Personalausstattung im BMI.“

Europäisches Recht in den Fokus nehmen

Wie schon angesprochen fällt die Bilanz im Bereich des Bürokratieabbaus sehr viel besser aus. Im Bericht heißt es dazu: „Hier befindet sich Deutschland in der erweiterten Spitzengruppe. Im Saldo wurden die Unternehmen bei den Folgekosten seit 2015 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.“

Allerdings sei die Bilanz unvollständig, denn zusätzliche 435 Millionen Euro an Kosten aus der Umsetzung von EU-Recht seien darin nicht enthalten. Unternehmen sei es jedoch egal, ob Kosten und Aufwand durch europäisches oder nationales Recht entstehen, denn die belastende Wirkung sei die gleiche. Die Bilanzierungslücke müsse daher geschlossen werden.

„Zudem muss bereits bei den Verhandlungen neuer europäischer Regelungen in Brüssel ernsthaft und konsequent auf Bürokratie geachtet werden – unter Einbeziehung der Expertise von Unternehmen, Verbänden und Vollzugsbehörden“, mahnt Dr. Ludewig.

Gesetzesqualität verbessern

Leistungssteigerungen seien auch bei der Verbesserung der Gesetzesqualität notwendig. Für die Evaluation von Gesetzen müsse es verbindliche und einheitliche Standards geben. Jede Evaluation müsse konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können.

Daneben schlägt der NKR vor, den Gesetzgebungsprozess nach dem Motto Erst der Inhalt, dann die Paragrafen vom Kopf auf die Füße zu stellen. Der Vorsitzende des NKR fordert: „Zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses sollte immer ein Eckpunktepapier stehen, das eine breite öffentliche Diskussion über Ziele, Handlungsalternativen und einen einfachen Vollzug möglich macht. Da stehen wir noch ganz am Anfang.“

Hier gibt es den kompletten Jahresbericht zum Download. mk

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