News eMeldewesen: Rationalisierungspotenziale noch nicht ausgeschöpft
Mit dem Inkrafttreten der Bayerischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten vom 14. März 2007 (MeldDV) wurde mit dem §32 auch die Anmeldung durch den vor-ausgefüllten Meldeschein
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Mit dem Inkrafttreten der Bayerischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten vom 14. März 2007 (MeldDV) wurde mit dem §32 auch die Anmeldung durch den vor-ausgefüllten Meldeschein (VAMS) für alle, sowohl bayerische als auch außer-bayerische Zuzugsmeldebehörden als „Kann-Regelung“ vorgesehen. Entsprechend dieser Regelung können die für den VAMS benötigten Daten sowohl aus lokalen Ein-wohnerdatenbanken vor Ort als auch aus den neuen, zentral bei der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) geschaffenen Datenbestand abgerufen werden.Durch den elektronischen Zugriff und Abruf dieser gespeicherten Daten soll der Anmeldevorgang durch Minimierung des Erfassungsaufwandes rationeller und wirtschaftlicher durchgeführt werden können. Gleichzeitig stehen richtige Melde-registerdaten zur Verfügung. Bei der bisherigen Anmeldung erfasst der Sachbearbeiter die Daten des Bürgers erneut, obwohl diese bereits „an anderer Stelle“ elektronisch verfügbar sind. Künftig wird also der Sachbearbeiter bei der Anmeldung die Möglichkeit erhalten, über das EWO-Verfahren auf den im Rechenzentrum der AKDB vor-gehaltenen Einwohnerdatenbestand der Wegzugsgemeinde zuzugreifen und die Daten des Bürgers in den Anmeldevorgang zu übernehmen.Diese Funktionalität wird in den bisherigen Anmeldeprozess von OK.EWO integriert, sodass der gewohnte Maskenaufbau der Anmeldung grundsätzlich erhalten bleibt. Sofern die Zuzugs-wohnung und die Wegzugswohnung den Vorausgefüllten Meldeschein nutzen, können die Daten nach Art. 3 Abs. 1 (Stammdaten der Person) und Abs. 2 Nr. 10 (Steueridenti-fikation) des MeldeG abgerufen werden. Die Kommunikation zwischen dem de-zentralem Einwohnerverfahren OK.EWO und dem zentralen Einwohnerteildaten-bestand erfolgt auf Basis der standardisierten XMeld-Nachrichten. Somit ist gewähr-leistet, dass zukünftig der VAMS nicht nur aus dem zentralen bayerischen Daten-bestand, sondern auch aus beliebigen anderen Einwohnerdatenbeständen, die eben-falls über den XMeld-Standard ansprechbar sind, abgerufen werden kann.
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Link: http://www.akdb.de
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