Zahlreiche Berührungspunkte zwischen eJustice und eGovernment
Wenn es um eJustice geht, ist der Freistaat Sachsen besonders umtriebig. Zahlreiche Projekte und Initiativen – aktuell sogar ein eigener Gesetzesentwurf – belegen das. Ziel der Bemühungen ist zunächst der flächendeckende Einsatz der elektronischen Akte in der Justizverwaltung.
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Die so möglichen schlankeren Strukturen sollen zum einen mehr Bürgernähe schaffen und zum anderen – wenigstens in Teilbereichen – Vorlage für andere Bereiche der Verwaltungsmodernisierung sein.
Welche Auswirkungen die Projekte der Justizverwaltung zum Beispiel auf die künftige eGovernment-Strategie haben, erläutert Landes-CIO Wilfried Bernhardt.
Herr Dr. Bernhardt, das Kabinett Sachsens hat beschlossen, zusammen mit anderen Bundesländern einen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz in den Bundesrat einzubringen. Welche Ziele verfolgen die Länder damit?
Bernhardt: Die Justizverwaltungen in Sachsen und vielen anderen Bundesländern haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den elektronischen Rechtsverkehr voranzubringen. Überall dort, wo er verpflichtend eingeführt wurde, zum Beispiel im elektronischen Mahnverfahren oder beim Handelsregister, funktionierte er problemlos und erbrachte wesentliche Effizienzgewinne. Dagegen werden die zahlreichen Angebote der Justiz, Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren elektronisch einzureichen, nur zögerlich angenommen.
Die Justiz wird ihren Aufgaben in Zeiten knapper Kassen künftig aber nur dann vollumfänglich gerecht werden, wenn sie die Rationalisierungspotenziale, die den modernen Kommunikationsmitteln innewohnen, schnellstmöglich in vollem Umfang nutzt und den elektronischen Rechtsverkehr rasch intensiviert. Die Gesetzesinitiative verfolgt das Kernziel, innerhalb der nächsten zehn Jahre schrittweise den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Anwälten und den Gerichten flächendeckend verbindlich einzuführen. Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Neuerungen im Prozessrecht vor, die die elektronische Kommunikation mit den Gerichten erleichtern werden. So sollen derzeit als hinderlich empfundene Signaturvorschriften vereinfacht, automatisiert erzeugte elektronische Eingangsbestätigungen eingeführt, Papierveröffentlichungen ins Internet verlagert und ein elektronisches Schutzschriftenregister eingeführt werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wie bindet Sachsen seine Aktivitäten in die Projekte des Bundes ein? Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern organisiert? Welche Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit in der Justizministerkonferenz?
Bernhardt: Die Landesjustizverwaltungen arbeiten im eJustice-Bereich seit Jahren sehr eng und erfolgreich zusammen. Nahezu alle größeren IT-Fachverfahren der Justiz werden in länderübergreifenden Entwicklungsverbünden zusammen mit externen Dienstleistern entwickelt und gepflegt. In der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik – eine ständige Kommission der Justizministerkonferenz – in der alle Bundesländer und der Bund vertreten sind, werden darüber hinaus seit mehr als vierzig Jahren alle eJustice-Projekte und -Standards von nationaler Bedeutung, wie die bundesweiten Internetportale, auf Arbeitsebene koordiniert.
Seit dem 1. Juli gibt es zudem einen eJustice-Rat der Amtschefs aller Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz, der auf Augenhöhe mit dem IT-Planungsrat über grundlegende Fragen des IT-Einsatzes in der Justiz beraten und entscheiden soll. Dieser wird zu einer noch stärkeren Intensivierung der Zusammenarbeit im eJustice-Bereich beitragen.
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