Papp-Lohnsteuerkarten ausrangiert Elektronische Lohnsteuerkarte: Start verschoben, Daten oft fehlerhaft
„Papier war gestern“, verkündete das Bundesfinanzministerium Ende September: Bürokratieabbau durch die neue elektronische Lohnsteuerkarte. Geplanter Start: 2012. Papier ist geduldig: „Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben“, verlautet jetzt aus dem Schäuble-Ministerium.
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Doch die Verantworlichen sind zuversichtlich, dass ELStAM nicht das Ende von ELENA nimmt. Denn während der Elektronische Entgeltnachweis ELENA erst mal auf Eis gelegt wurde, sollen die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) – wie die elektronische Lohnsteuerkarte offiziell heißt – noch mit Leben erfüllt werden. Die Frage ist nur: Wann?
Das Bundesfinanzministerium: „Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.“
Und: „Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.“
Es war so schön gedacht: Beim ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zu Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer (Idnr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Mithilfe dieser Informationen kann der Arbeitgeber die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Hat das Arbeitsverhältnis bereits im Jahr 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die für den Abruf erforderlichen Informationen in der Regel bereits vor.
Die zutreffende Zuordnung der zum Abruf bereitgestellten ELStAM zum einzelnen Arbeitnehmer erfolgt über dessen steuerliche Identifikationsnummer. Wenn sich an seinen steuerlichen Verhältnissen etwas ändert, bespielsweise durch Heirat eine neue Steuerklasse anzuwenden ist oder sich die Höhe eines Freibetrags geändert hat, werden die ELStAM entsprechend neu gebildet und der Arbeitgeber bekommt von der Finanzverwaltung die Nachricht, dass geänderte ELStAM für den Arbeitnehmer abzurufen sind.
Experten warnen: „Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig sein“
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