Hessen bittet schneller zur Kasse Elektronische Akte für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sollen in Hessen künftig einfacher und schneller erfasst werden. Dazu führt die Justiz den vollständig elektronischen Verfahrensablauf bei Ordnungswidrigkeitsverfahren von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel über die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten ein.
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„Die Einführung des elektronischen Ordnungswidrigkeitsverfahrens stellt nach der Einrichtung elektronischer Gerichtsbriefkästen einen weiteren Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs in der hessischen Justiz dar“, erklärte Justizminister Jürgen Banzer. Das Projekt, das in Kassel erprobt wird, beinhaltet den durchgängig elektronischen Verfahrensablauf in Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) über die Staatsanwaltschaft Kassel zum Amtsgericht Kassel. Ziel des Projektes ist, die mehrfache Erfassung von Personen und Verfahrensdaten zu vermeiden sowie das Verfahren durch den Wegfall von Transportwegen der Papierakten weiter zu beschleunigen.
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