News Electronic-Cash in der Justiz

Redakteur: Gerald Viola

Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg flächendeckend ab September den unbaren Zahlungsverkehr bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden ein. Bargeld wird dann

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Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg flächendeckend ab September den unbaren Zahlungsverkehr bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden ein. Bargeld wird dann nur noch in wenigen, besonders eiligen Ausnahmefällen, etwa im Strafbereich oder in der Zwangsvollstreckung angenommen. Damit betritt die Justizverwaltung Neuland. Erstmals können Gerichtskosten komfortabel per EC-Karte bezahlt werden, die im elektronischen Lastschriftverfahren oder mittels PIN in Electronic-cash eingezogen werden. Der arbeitsintensive und sicherheitsempfindliche Umgang mit Bargeld werde weitgehend reduziert. Ein deutlicher Sicherheitsgewinn für die Beschäftigten wie die Rechtsuchenden werde erreicht. Bislang hätten häufig sechsstellige Bargeld-Beträge zur Bank transportiert werden müssen. Von besonderem Interesse seien die neuen Zahlungsmöglichkeiten aus demselben Grund für Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und größere Firmen, die oft hohe Einzahlungen vornehmen müssten.

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