BMI handelt neuen EVB-IT-Systemvertrag aus

Redakteur: Manfred Klein

Die Öffentliche Hand und der Branchenverband Bitkom haben die Einkaufsbedingungen für IT-Lösungen neu festgelegt und eine überarbeitete Fassung des EVB-IT-Systemvertrages verabschiedet. Der durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) überarbeitete Vertrag regelt die Beschaffung von komplexen IT-Systemen.

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Neue IT-Einkaufsbedingungen für die Öffentliche Hand
Neue IT-Einkaufsbedingungen für die Öffentliche Hand
(Foto: © Alterfalter - Fotolia.com)

Der neue Systemvertrag ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahre 2007. Schwerpunkte der Änderungen sind unter anderem differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice.

Die Änderungen sind in unter anderem in den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems zusammengestellt. Dieses und alle anderen Dokumente stehen zum Download auf den Seiten des Bundesinnenministeriums zur Verfügung.

Für den Einkauf von IT-Systemen mit geringfügigen Anpassungsleistungen wie beispielsweise PC, Drucker und Standardsoftware steht daneben weiterhin der EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Verfügung. Insgesamt umfasst das jährliche Auftragsvolumen der Öffentlichen Hand für die Beschaffung von IT-Lösungen 18 Milliarden Euro.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des Bitkom, Prof. Dieter Kempf, bezeichneten den neuen Systemvertrag als gemeinsamen Erfolg.

Er schaffe die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einkauf sowie ein transparentes Vergabeverfahren.

Die Bundesregierung erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen und stimmt diese mit dem Bitkom ab. Angesichts des Investitionsvolumens der Öffentlichen Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung, kommt den Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu.

Das überarbeitete Vertragsmuster stelle für die Öffentliche Hand und für die Wirtschaft insgesamt eine große Entlastung dar, da es ausgewogene und praxistaugliche Regelungen enthalte. Es ist für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.

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