IT-Planungsrat will Asylverfahren beschleunigen Einheitliches, digitalisiertes Asylverfahren geplant

Autor Manfred Klein

Die für Informationstechnik zuständigen Vertreter des Bundes und der Länder haben heute in einer Sondersitzung des IT-Planungsrats auf Initiative des Bundes einstimmig die Einrichtung eines Projekts für ein medienbruchfreies digitalisiertes Asylverfahren beschlossen. Ist das die Blaupause auch für andere Projekte?

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Eine verwaltungsebenenübergreifende Digitalisierung des Asylverfahrens soll die zuständigen Behörden entlasten
Eine verwaltungsebenenübergreifende Digitalisierung des Asylverfahrens soll die zuständigen Behörden entlasten
(Bild: © ArTo - Fotolia)

Bund und Länder sollen im Rahmen des Projekts in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ein einheitliches Verfahren von der Registrierung des Einreisenden beim Erstkontakt bis zur etwaigen Integration in den Arbeitsmarkt erarbeiten.

Klaus Vitt, neuer CIO der Bundesregierung und Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zur Krisensitzung: „Nur gemeinsam können wir die großen Herausforderungen meistern, vor die uns die aktuelle Situation der vielen in unserem Land nach Schutz suchenden Menschen stellt. Dazu haben wir heute einen wichtigen Schritt getan.“

Der bayerische Finanzstaatssekretär Albert Füracker fügt hinzu: „Das Thema Asyl stellt uns vor sehr große Herausforderungen. Eine schnelle, pragmatische und unkomplizierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ist deshalb unabdingbar. Wir müssen genau prüfen, ob und wie wir unsere IT besser vernetzen können, um möglichst effizient zu sein und rasche Fortschritte zu erreichen.“

Ziel des Vorhabens ist es, die Verfahrensdauer vom Grenzübertritt bis zur Entscheidung über den Asylantrag von derzeit durchschnittlich etwa fünf Monaten signifikant zu verkürzen. Vor allem soll die Registrierung der Ankommenden frühzeitig erfolgen und wiederholte Datenerfassungen überflüssig machen. Die erforderlichen Angaben über die Einreisenden sollen einmalig erfasst und gespeichert werden, unter anderem Name, Herkunftsland, Lichtbild und Fingerabdrücke.

Die am Verfahren beteiligten Behörden sollen auf diese Daten Zugriff gemäß ihrer Befugnisse erhalten. Die Asylsuchenden sollen eine fälschungssichere Bescheinigung über ihre Registrierung erhalten, den sogenannten „Ankunftsnachweis“.

Die Vorlage dieses Dokuments soll grundsätzlich Voraussetzung sein für den Bezug von Leistungen und das Stellen eines Asylantrages. Mit der Registrierung soll ein Sicherheitsabgleich, angelehnt an das Verfahren für Visa-Antragsteller aus konsultationspflichtigen Staaten, eingeleitet werden.

In einem ersten Schritt sollen ein Ersterfassungssystem und ein Kerndatensystem implementiert werden. Die bestehenden IT-Anwendungen sollen so besser miteinander verknüpft und dadurch erste Effizienzgewinne realisiert werden. Die Anbindung weiterer Verfahrensbeteiligter erfolgt in einem zweiten Schritt.

Das Bund/Länder-Projekt dient der Umsetzung eines Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 24. September 2015. Darin haben sich Bund und Länder dazu verpflichtet, die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens gemeinsam voranzutreiben. Die Regierungen antworten damit auf den kontinuierlichen Flüchtlingszustrom und die damit einhergehende Überlastung der bisherigen Verwaltungsverfahren.

Erforderliche gesetzliche Regelungen sollen insbesondere durch Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes und des Asylgesetzes erfolgen. Der Bund plant, diese Änderungen noch 2015 in die parlamentarische Beratung einzubringen (Datenaustauschverbesserungsgesetz). Die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens wird im IT-Planungsrat ein Schwerpunkt des Jahres 2016 sein.

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