eGovernment-Studie zur D115 Einheitliche Behördennummer 115 behauptet sich im europäischen Vergleich

Redakteur: Manfred Klein

Die Einheitliche Behördennummer 115 steht im europäischen Vergleich gut da. Zu diesem Ergebnis kommt die im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellte empirische Studie „Einheitliche Behördenrufnummern in der Europäischen Union“ des Potsdamer eGovernment Competence Centers IfG.CC.

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Mit der Studie wurde erstmals ein Gesamtüberblick über alle in Europa bestehenden einheitlichen Behördenrufnummern erarbeitet. Die Studie zeigt, dass dem telefonischen Zugang zur Öffentlichen Verwaltung in Europa eine große Bedeutung beigemessen wird: Neben Deutschlands einheitlicher Behördennummer 115 wurde bislang in 12 weiteren europäischen Staaten ein vergleichbarer telefonischer Bürgerservice eingeführt, etwa die 1700 in Belgien (Flandern), die 1881 in Dänemark, die 3939 in Frankreich oder die 1500 in Griechenland. Sechs weitere Mitgliedstaaten planen die Einführung einer einheitlichen Behördenrufnummer. Dabei unterscheiden sich diese Rufnummern insbesondere durch die organisatorischen und technischen Lösungsansätze.

Deutschlands Einheitliche Behördennummer 115 konnte nicht nur durch die Definition einheitlicher Standards und eines Serviceversprechens punkten, sondern insbesondere durch die ebenenübergreifende Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund und die hierfür genutzte gemeinsame Wissensdatenbank. Entwicklungspotenzial besteht für Deutschland bei der flächendeckenden Erreichbarkeit des 115-Service und der Verbindung mit anderen Servicekanälen.

Dazu erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: “Erstmals ist es mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten gelungen, einen Gesamtüberblick verschiedener Ansätze europäischer einheitlicher Behördenrufnummern für Bürgerinnen und Bürger zu erlangen. Aufgrund seiner besonderen Servicearchitektur bietet D115 sogar Innovationspotenzial für andere EU-Mitgliedstaaten. Dank der Studie wissen wir aber auch, an welchen Stellen wir noch besser werden können.“

Die Studie untersuchte in einem Gesamtansatz alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. Sofern eine einheitliche Behördenrufnummer vorlag, wurden anhand von Fallstudien Besonderheiten und Gemeinsamkeiten nationaler Lösungen sichtbar gemacht. Die Studie zeigt Wege zu einer möglichen stärkeren europäischen Vereinheitlichung von Behördenrufnummern auf und formuliert Handlungsempfehlungen. Durch die Darstellung von „Good Practices“ wird für alle EU-Mitgliedstaaten wechselseitig Innovationspotenzial aufgezeigt. Die Studie kann den EU-Mitgliedstaaten als Orientierungsrahmen dienen und Grundlage für langfristige, staatenübergreifende Kooperationen zur Verbesserung des Bürgerservices vor Ort sein.

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