Mittel für die OZG-Umsetzung „Eine Finanzierung durch den Bund ist unabdingbar“
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Für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen sind im kommenden Jahr deutlich weniger Gelder vorgesehen als ursprünglich zugesagt. Vier Mitgliedsländer der IT-Planungsrates warnen nun, dieses Vorgehen gefährde die gesamte OZG-Umsetzung und insbesondere den Abschluss der EfA-Projekte.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird nicht wie geplant bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Förderung, um die Verwaltungsleistungen nach dem EfA-Prinzip zu digitalisieren, laufen jedoch zum Jahreswechsel ab, und der Entwurf des Bundeshaushalts 2023 sieht lediglich 382 Millionen für die weitere föderale Umsetzung vor. Dabei wurden die über drei Jahre bereitgestellten 1,5 Milliarden Euro bisher aus verschiedenen Gründen nicht komplett abgerufen – aufgrund des zunächst notwendigen Aufbaus der technischen und kooperativen Infrastrukturen etwa oder wegen verschiedener rechtlicher Aspekte sowie fehlenden Ressourcen bei den IT-Dienstleistern.
Diese Hindernisse seien laut den Mitgliedern des IT-Planungsrats aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein nun beseitigt. „Wir haben eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erreicht, mit der wir effizient und wirtschaftlich, vor allem aber nachhaltig Verfahren entwickeln und betreiben können“, so die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder. „Dafür ist eine weitere Finanzierung durch den Bund, gerade auch im Rahmen der bisherigen Mittelzusagen, aber unabdingbar.“ Ursprünglich war geplant, die im Jahr 2022 nicht genutzten Fördergelder ins kommende Jahr mitzunehmen.
Dieser Meinung sind auch die Chefs der Staats- und Senatskanzleien. Sie hatten ein entsprechendes Vorgehen bereits im September einstimmig beschlossen und infolgedessen den Bund zum Handeln aufgefordert.
„Mit seinem einseitigen Aufkündigen von Verabredungen gefährdet der Bund die Umsetzung des OZG und entzieht sich damit der gemeinsamen, gesamtstaatlichen Verantwortung für eines der zentralsten Reformvorhaben des deutschen Staatswesens, nämlich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“, kritisiert Dirk Schrödter, Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein.
„Der Bund muss endlich seine Hausaufgaben machen. Wir brauchen eine verlässliche Zusage über die Weiterfinanzierung der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere der EfA-Projekte“, fordert auch Judith Gerlach, Digitalministerin des Freistaats Bayern, und warnt: „Sollten die Konjunkturpaketmittel für EfA-Projekte im Jahr 2023 doch nicht zur Verfügung stehen, sind sowohl die OZG-Umsetzung als auch der Abschluss laufender EfA-Projekte in Gefahr. Wir fordern deshalb Planungssicherheit für die Verwaltungsdigitalisierung.“
Darüber hinaus fordert der IT-Planungsrat, auch das erste Betriebsjahr zu finanzieren. „Unser Ziel sind mehr bessere Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Dafür wollen wir das OZG so umsetzen, wie wir es zwischen Bund und Ländern vereinbart haben: kooperativ abgestimmt, arbeitsteilig und mit einem nach dem Einer-Für-Alle-Prinzip organisierten Betrieb. Gemeinsame Grundlage dafür ist die Zusage des Bundes, sich an den Initialaufwänden für dieses neue Vorgehen zu beteiligen“, so Schrödter. So hätte man Zeit gemeinsam mit Bund und Kommunen dauerhafte Finanzierungsstrukturen für die Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen.
„Daher fordern wir den Bund dringend auf, entlang der gemachten Zusagen auch verlässlich Mittel bereitzustellen, die genaue Höhe zu benennen und die entsprechenden Verfahren verbindlich, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren“, betonen die Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder.
Das betrifft auch die Forderung die Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen in ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen. „Die Bundesregierung muss diese Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass Digitalisierung oberste Priorität bleibt. Das kommt auch durch eine ausreichende Finanzierung zum Ausdruck“, unterstreichen sie.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen widerspricht der Darstellung der vier Bundesländer: „Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 wurde beschlossen, Bund und Länder bei der Umsetzung des OZG mit zusätzlich insgesamt 3 Milliarden Euro in den Jahren 2020 bis 2022 finanziell zu unterstützen“, erklärt er. „Im Haushalt 2022 wurden im Haushaltsjahr 2021 nicht verausgabte Haushaltsmittel in Höhe von 618 Millionen Euro zur Fortführung der geplanten Maßnahmen zur OZG-Umsetzung nachveranschlagt. Insgesamt sind daher im Haushaltsjahr 2022 für OZG-Maßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro vorgesehen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des OZG handelt es sich um ein zeitlich und finanziell begrenztes Vorhaben. Eine Übertragung nicht verausgabter Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2023 ist daher nicht vorgesehen.“
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