Berlin verabschiedet sein eGovernment-Gesetz Ein Turbo für Berlins Verwaltung?

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So viel Einigkeit war selten. Nach der abschließenden Befassung des Parlaments am 12. Mai hat der Berliner Senat bereits am 24. Mai beschlossen, auf eine dritte Lesung des Gesetzes zu verzichten. Das Berliner eGovernment-Gesetz ist damit beschlossene Sache. eGovernment Computing hat beim Berliner Innensenat nachgefragt, wie es nun weitergeht.

Verwaltungsreformer Freiherr vom Stein hätte seine Freude am Berliner eGovernment-Gesetz?
Verwaltungsreformer Freiherr vom Stein hätte seine Freude am Berliner eGovernment-Gesetz?
(Bild: © Max - Fotolia)

Mit dem Berliner eGovernment-Gesetz (eGovG Berlin) will Berlin die Grundlage für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsabläufe, die Förderung von Open Data und mehr elektronische Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger legen. So sind die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung, umfassende elektronische Arbeitsabläufe und die Anpassung der Berliner Rechtsvorschriften zur Verwaltungsmodernisierung Gegenstand des Gesetzes.

Dazu erklärte der Berliner Innensenator Frank Henkel: „Mit dem Berliner eGovernment-Gesetz haben wir ein wichtiges Signal einer Verwaltungsmodernisierung durch Nutzung von Digitalisierungsinstrumenten gesetzt. Moderne, technologieaffine und leistungsfähige Verwaltungen sind heute wichtiger denn je. Berlin nimmt diese Herausforderung an. Wir haben die Grundlagen für mehr und effektivere Informationstechnik in der Berliner Verwaltung geschaffen.“

„Im Berliner eGovernment-Gesetz wurden einerseits Regelungen des eGovernment-Gesetzes des Bundes für die Landesverwaltung angepasst und übernommen. Solche Regelungen betreffen beispielsweise die elektronische Identifizierung von Personen oder der Einsatz von elektronischen Funktionen des Personalausweises“, so Henkel weiter.

Andererseits seien in einer Reihe von fachlichen IT-Aufgaben die Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung gebündelt und geschärft worden. So werde es zukünftig einen IT-Staatssekretär/eine IT-Staatssekretärin geben, der die Haushaltmittel für die verfahrensunabhängige IT zentral verwalte und ein IKT-Lenkungsrat werde mehr zentrale Vorgaben machen, so Henkel zu den Vorzügen des neuen Gesetzes.

Ab 1. Januar 2018 werde es für die Berliner Behörden eine Nutzungsverpflichtung von Leistungen des zentralen IT-Dienstleisters ITDZ Berlin geben. Die IT-Sicherheit wird gestärkt durch Zugangs-Verschlüsselungen aber auch durch ein aktives IT-Sicherheitsmanagement und Pflichten für alle Behörden zur Meldung von Schadensfällen.

Weiterhin müssten alle Behörden bis zum 31. Dezember 2022 ihre Akten elektronisch führen und es gebe eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrieregerechten Arbeitsplätzen. Barrieregerechte Formularen sollen zudem auch Menschen mit Behinderungen den elektronischen Zugang zur Verwaltung ermöglichen.

eGovernment Computing wollte wissen, was die angesprochene Nutzungspflicht genau bedeutet. Gilt diese für alle Ressorts und Anwendungen oder wird es Ausnahmen geben? Ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung erklärte dazu:„Das ITDZ stellt allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung die verfahrensunabhängige IKT sowie IT-Basisdienste zur Verfügung und unterstützt die Behörden bei der laufenden Anpassung der IT-Fachverfahren an die Basisdienste und betreibt die dafür notwendigen Infrastrukturen. Die Behörden und Einrichtungen sind für die Durchführung ihrer Aufgaben zur Abnahme dieser Leistungen des ITDZ verpflichtet. Kann das ITDZ die Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere dringende Sachgründe, kann der IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin Ausnahmen von der Abnahmepflicht gestatten.“

Das lange Zeitfenster bis zur Einführung der eAkte erklärte der Sprecher so: „Die Einführung einer elektronischen Aktenführung ist ein sehr großes Organisationsprojekt mit der Umstellung aller internen Geschäftsprozesse. Das ist langwierig, weil alle Bereiche mit allen Prozessen betroffen sind. Selbstverständlich müssen dabei auch die Aktenpläne überarbeitet werden, der Postein- und Postausgang ist umzustellen, alle Mitarbeiter sind zu informieren und zu schulen usw. usw. Die Berliner Verwaltung hat insgesamt 78.000 IT-Arbeitsplätze in rund 70 Behörden, die alle umzustellen sind. Dafür ist ein Zeitraum von fünf Jahren sehr ehrgeizig und nur dann zu schaffen, wenn sehr viele Ressourcen zur Verfügung stehen.

Da die Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung in den vergangenen Wochen zunehmend in die Kritik geraten war, wollte eGovernment Computing auch wissen, welche Erwartungen man in Berlin hier mit dem eGovernment-Gesetz verbinde. Dazu der Sprecher: „Der Senat erwartet mit der Umsetzung des eGovernment-Gesetzes eine deutliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, eine Beschleunigung der internen Prozesse und die Schaffung eine soliden Basis für die Digitalisierung von Dienstleistungen an die Bürger und Unternehmen.“

Und zur Wahl eines Landes CIOs erklärte der Sprecher: „Der IT-Staatssekretär Andreas Statzkowski wird bis zum Ende der Legislatur seine Aufgaben zur Steuerung der IT wahrnehmen. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus und nach der Regierungsbildung entscheidet der neue Senat über die Besetzung des CIO in Berlin.“

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Ein gestern erschienener Newsletter zur Verwaltungsmodernisierung thematisiert das neue Gesetz bereits. Und weist darauf hin, dass das eGovernment-Gesetz auch Auswirkungen auf die Open-Data-Strategie der Stadt haben wird, da das Gesetz festlege, dass grundsätzlich alle öffentlichen Daten, die in maschinenlesbare Form gebracht werden können, über ein zentrales Datenportal zugänglich zu machen seien.

Den vollständigen Newsletter gibt es übrigens hier.

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