Cloud ist nicht gleich Cloud eGovernment-Gretchenfrage: Welche Wolke ist wofür geeignet?

Autor / Redakteur: Hadi Stiel / Gerald Viola

Cloud Computing wird künftig in der Öffentlichen Verwaltung nicht mehr weg­zudenken sein. Welche Cloud das sein wird, darüber wird allerdings heftig debattiert. Die einen sehen lediglich behördeneigene Private Clouds als geeignetes Verwaltungs- und Technologiemodell an.

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Wolke ja, aber welche für welchen Zweck? (Foto: © AA+W - Fotolia.com)
Wolke ja, aber welche für welchen Zweck? (Foto: © AA+W - Fotolia.com)

Die anderen gehen von RZ-Dienstleistern aus, die verwaltungs­intern in Form einer Community Cloud ihre Services anbieten. Wiederum andere erwarten eine Private oder Community Cloud im Zusammenspiel mit externen Wolken wie Virtual Private Cloud und/oder P­ublic Cloud via Internet.

Welche Wolkenformationen werden künftig im Öffentlichen Sektor bestimmend sein? Welche IT-Teile und welche IT-Aufgaben sind am besten in welcher Wolke aufgehoben? eGovernment Computing ist diesen Fragen gemeinsam mit Steffen Müller, Cloud-Service-Manager bei Logica in Deutschland, nachgegangen.

Wovon hängt es vor allem ab, welche Cloud-Form die Behörde favorisieren sollte?

Müller: Das wichtigste Kriterium dafür ist zweifellos Sicherheit in all ihren Facetten, also Datensicherheit, Datenschutz und Compliance. Bei Verwaltungsdaten, die von Hause aus nicht public sein sollen beziehungsweise dürfen, kommt ausschließlich die Private Cloud oder die Community Cloud unter der Regie der Kommune, des Landes oder des Bundes infrage. Zumal der Gesetzgeber für viele dieser Daten vorschreibt, dass sie in eigener oder verwaltungsinterner Obhut verbleiben müssen. Gerade in Deutschland sind für Behörden die verbindlichen Vorschriften und Richtlinien besonders stark ausgeprägt. Damit haben deutsche Behörden eher weniger Spielraum, auf externe Clouds aufzuspringen.

Nur Daten, die ausgelagert werden dürfen oder aus Sicht der Behörde weniger sensibel sind, werden also bis auf Weiteres für externe Clouds infrage kommen. Ganz anders sieht es in den angelsächsischen Ländern und in Nordeuropa aus, wo teilweise auch sicherheitsrelevante Daten in externe Clouds ausgelagert werden dürfen.

Also in Deutschland zu wenig Spielraum, um die Dienste externer Wolken wie Virtual Private Clouds und Public Clouds in Anspruch zu nehmen?

Müller: Nur bedingt. Es gibt trotz allem viele Verwaltungsdaten, bei denen sich externe Cloud-Dienste für die Behörden nicht nur lohnen, sondern auch aus dem Leistungsgedanken heraus angebracht sind. So bieten sich beispielsweise weniger kritische Anwendungen und Daten für eine Auslagerung in externe Clouds an, die starken Lastschwankungen unterworfen sind. Externe Clouds empfehlen sich aufgrund ihrer hohen Skalierbarkeit und hohen Flexibilität, solche Anwendungen und Daten aufzunehmen, zu verarbeiten und zu speichern. Natürlich können innerhalb einer Virtual Private Cloud Sicherheitsanforderungen einfacher abgebildet werden als innerhalb einer Public Cloud. Zur Absicherung der Kommunikation müssen bei e­xternen Clouds auf jeden Fall zusätzliche VPN-Strecken eingerichtet werden.

Toll Collect zur Berechnung und Abwicklung der Lkw-Maut ist nur eine von vielen Anwendungen, die gut innerhalb einer externen Cloud aufgehoben sind.

Können Sie weitere Beispiele für die Auslagerung in externe Clouds nennen?

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