Förderung elektronischer Verwaltungsdienste eGovernment-Gesetz nimmt erste Hürde und soll 2013 in Kraft treten

Redakteur: Gerald Viola

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung elektronischer Verwaltungsdienste beschlossen und damit das eGovernment-Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll bereits im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten. Was genau beschlossen wurde, ist noch nicht bekannt.

Anbieter zum Thema

(© HaywireMedia - Fotolia.com)

Nur soviel: „Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung“, betont Dr. Friedrich. Mithilfe von elektronischen Verwaltungsdiensten werde in ländlichen Räumen schon bald eine für alle leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur angeboten. Überflüssige Bürokratie werde entfallen, so Dr. Friedrich.

Der Gesetzentwurf soll (endlich) eGovernment-Träume war werden lassen, denn er schaffe die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung mehr und bessere eGovernment-Angebote machen könne.

Der Gesetzentwurf regele beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssten somit nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren wird die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche könnten vermieden werden.

Das Innenministerium: „Bund, Länder und Kommunen werden den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste anbieten. Die Verfahren werden serviceorientiert und transparent gestaltet und durchgehend IT-unterstützt abgewickelt. Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesetz aber nicht verpflichtet, elektronische Kommunikation zu nutzen. Jeder kann weiterhin seine Verwaltungsangelegenheiten persönlich oder am Telefon abwickeln.“

Auf der Website des Ministeriums ist allerdings noch der Referentenentwurf vom März online. „Nach Beschlussfassung des Kabinetts wird der aktuelle Gesetzentwurf hier abrufbar sein“, heißt es (Stand: 12.40 Uhr).

(ID:35662510)