Einhaltung von Regeln und Richtlinien in Behörden eGovernment erfordert öffentliches Vertrauen
Das Thema „Compliance“ ist in den Verwaltungen bislang kaum angekommen. Chancen auf Transparenz und Bürgernähe werden damit verspielt, so das Fazit einer Studie.
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Die Bestechung von Amtsträgern ist strafbar. Das heißt aber nicht, dass sie nicht stattfindet oder zumindest versucht wird. Wie können Behörden sicherstellen, dass sie nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit geraten und Glaubwürdigkeit einbüßen? Dieser Frage ging eine Studie nach, die von Softwareanbieter Recommind gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt durchgeführt wurde.
Ergebnisse
Die Ergebnisse sind prekär. Compliance, also die Einhaltung von Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. ist demnach bislang kaum ein Thema:
- Methoden wie Richtlinien und Vier-Augen-Prinzip kommen quasi überall zum Einsatz, doch andere Instrumente, um Compliance-Verstößen vorzubeugen, sind nur einer Minderheit bekannt. So geben nur 23 Prozent der Befragten an, Whistleblowing zu kennen. Noch weniger bekannt ist den Befragten der Compliance Officer (15 Prozent).
- 24 Prozent der Befragten meinten, dass ihre Behörde Compliance-Pflichten und -Risiken identifiziert und systematisiert. Dabei wurden Compliance-Standards nur von einem Drittel definiert, Standards für den Umgang mit Compliance-Verstößen gibt es nur in zwölf Prozent der untersuchten Behörden.
- Lediglich 32 Prozent der Behörden nutzen Information und Schulung von Mitarbeitern als Präventivmaßnahme.
„Die Unkenntnis über das Thema und die unzureichende Umsetzung sind die entscheidenden Schwachstellen von behördlicher Compliance“, kommentiert Anna-Lena Becker von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt die Ergebnisse. „Es ist alarmierend, dass mehr als drei Viertel der Behörden ihre Compliance-Risiken nicht kennen. Denn nur, wenn Risiken bekannt sind, können sie auch effektiv gemanagt werden.“
Sanktionen
Die Umfrage ging auch der Frage nach, ob und inwieweit Regelverstöße geahndet werden. Knapp zwei Drittel der Befragten geben an, dass in ihrer Behörde Verstöße sanktioniert werden. Dennoch: In mehr als einem von drei Fällen brauchen Mitarbeiter also keine Konsequenzen aufgrund von Compliance-Verfehlungen fürchten. „Und diese Ergebnisse betreffen nur die aufgedeckten Fälle. Denn lediglich 20 Prozent der untersuchten Behörden haben überhaupt ein anonymes Hinweissystem. So ist zu vermuten, dass nur ein Bruchteil der tatsächlichen Verstöße auch bekannt wird“, folgern die Autoren der Studie.
Handlungsfähigkeit der Behörden sichern
„Digitalisierung und eGovernment bieten der Verwaltung die Chance zu mehr Transparenz und Interaktion mit ihren Bürgern. Diese Chance verschlafen die deutschen Behörden gerade“, meint Hartwig Laute, Geschäftsführer von Recommind Deutschland. Die Öffentlichkeit sei sensibilisiert durch zahlreiche Skandale und toleriere Misswirtschaft in der Verwaltung weniger denn je. „Behörden müssen reagieren und Compliance effektiv managen, um öffentliches Vertrauen zu sichern und aufzubauen. Davon hängt auch ihre künftige Handlungsfähigkeit ab“, warnt Laute.
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