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Wenn die Mittel für das Landesrechenzentrum eins zu eins an Dataport gehen, wo bleibt da das Einsparpotenzial?
Richter: Diese Frage hat auch der Landtag gestellt. Allerdings muss bei der Migration zu Dataport auch berücksichtigt werden, dass die Effizienzgewinne erst einmal erarbeitet werden müssen. Gleichzeitig sind im Zuge der Migration weitere Aufgaben zu bewältigen, zum Beispiel bei der Anpassung von Verfahren. Auch das muss natürlich finanziert werden.
Die Entwicklung bewegt sich aber durchaus im Rahmen des vertraglich Vereinbarten. So konnte die Migration der steuerrechtlichen Verfahren inzwischen auch unter finanziellen Gesichtspunkten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Die IT-Strategie ist aus dem Jahr 2012 und soll bis 2020 gelten. Ist es nicht Zeit für eine Anpassung? Und wie steht es um ein eGovernment-Gesetz?
Richter: Die IT-Strategie Sachsen-Anhalts wird natürlich jährlich im Hinblick auf die eingetretenen Veränderungen angepasst. So sind wir im Augenblick gerade dabei, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Sachsen-Anhalt zu einem innovativen Bildungsland wird, das in der Informations- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts auch international konkurrenzfähig agieren kann.
Dafür werden wir bis zum Jahr 2020 weitere 36 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Vereinheitlichung der IT-Struktur.
In beiden Bereichen unterstützen wir über eine Rahmenvereinbarung auch die Kommunen. Sachsen-Anhalt wird auch in Zukunft seine Kommunen unterstützen, damit diese ihren Bürgern und der Wirtschaft moderne Dienstleistungen zur Verfügung stellen können. Das ist eine Zukunftsaufgabe für unser Land.
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