Public Sector Parc auf der CeBIT eGovernment bleibt zentrale Herausforderung für Bund-Länder

Autor / Redakteur: IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung / Manfred Klein

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, demografische Veränderungen und nicht zuletzt der Klimawandel stellen Staat und Verwaltung vor immer neue Herausforderungen. Zudem müssen sich Bund und Länder in einem schärfer werdenden, globalen Standortwettbewerb behaupten.

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Knappe öffentliche Kassen zwingen dazu, Einspar- und Optimierungspotenziale in der Öffentlichen Verwaltung konsequent zu nutzen. Bei alldem ist und bleibt die weitere Verbesserung des Service für Bürger, Wirtschaft und Kommunen eine Daueraufgabe mit hohem Stellenwert.

Zweifellos kann eGovernment einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen leisten. Viele Verwaltungsabläufe lassen sich auf elektronischem Weg schneller und kostengünstiger als auf herkömmliche Weise durchführen. Ein leistungsstarkes und nutzerorientiertes eGovernment-Angebot steigert daher nicht nur die Effizienz der Öffentlichen Verwaltung, sondern stellt auch einen wichtigen Faktor im globalen Standortwettbewerb dar. Auch der systematische Einsatz energieeffizienter Geräte in der Verwaltung kann zu beträchtlichen Einsparungen führen – und ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Bund und Länder haben beim Aufbau ihres eGovernment-Angebots und der hierfür erforderlichen Infrastruktur bereits große Anstrengungen unternommen und in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte erzielt.

Staatsvertrag schafft Klarheit

Wichtige Vorhaben, insbesondere im Bereich der Standardisierung von Prozessen und des verwaltungsträgerübergreifenden Datenaustauschs, erfordern aber eine noch engere Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür hat der Gesetzgeber im August 2009 mit der Einführung von Art. 91c Grundgesetz geschaffen. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit haben Bund und Ländern durch den Abschluss des IT-Staatsvertrags, der am 1. April 2010 in Kraft treten soll, und die Einrichtung des IT-Planungsrats bereits umgesetzt.

Der Staatsvertrag soll die gegenwärtig noch bestehenden Gremien- und Entscheidungsstrukturen im IT-Bereich straffen, vereinfachen, effektiver ausgestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anpassen. Dementsprechend werden die bisherigen Gremien und Untergremien der gemeinsamen IT-Steuerung von Bund und Ländern im neuen IT-Planungsrat vereint. Als zentrales Steuerungsgremium hat der IT-Planungsrat die Aufgabe, die Bund-Länder-Zusammenarbeit in Fragen der Informationstechnik zu koordinieren, die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festzulegen und gemeinsame eGovernment-Projekte zu steuern. Darüber hinaus wird er den Ausbau des Verbindungsnetzes koordinieren, über das Bund und Ländern ihre Daten austauschen.

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