IT für eGovernment Effektiver IT-Einsatz im föderalen Deutschland

Autor / Redakteur: Matthias Kammer / Gerald Viola

Der Einsatz von Informationstechnik (IT) steigert die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit im Öffentlichen Sektor erheblich. Dieser Effekt wäre wesentlich größer, wenn die Verwaltungen dabei übergreifend zusammenarbeiten und dauerhaft eine gemeinsame Strategie verfolgen würden. Die IT ermöglicht eine solche Zusammenarbeit, der derzeitige Rechtsrahmen erschwert aber ein gemeinsames Vorgehen. Ein möglicher Ausweg könnte eine Grundgesetzänderung sein.

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Deutschland wird aufgrund seiner föderalen und kommunalen Struktur von mehr als 15.000 Organisationseinheiten verwaltet. Theoretisch könnten dabei für gleiche Aufgaben auch bundesweit gleiche IT-Standards und -Strategien eingesetzt werden. Dennoch gestaltet jede der über 15.000 Einheiten den Einsatz von Informationstechnik innerhalb ihres Wirkungsbereichs selbst, beziehungsweise tut dies in dem lokalen oder regionalen Verbund, dem sie sich zugehörig weiß. Denn Grundgesetz und Fachgesetze legen fest, dass jede Verwaltung ihre Aufgaben grundsätzlich für sich und allein organisieren soll.

Die Folge ist eine Vielzahl von verschiedenen IT-Einzellösungen, die gegebenenfalls aufwendig miteinander verbunden werden müssen.

Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Problem. Es wird umso größer, wenn es darum geht, bundesweite eGovernment-Projekte, wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie oder die einheitliche Behördenrufnummer „115“ umzusetzen. Denn sowohl die Institution „Einheitlicher Ansprechpartner“ als auch die Serviceeinheiten hinter der „115“ benötigen für die elektronische Wahrnehmung ihrer Aufgaben einheitliche IT-Strukturen.

Nichts geht ohne IT

In der heutigen Verwaltungstätigkeit geht nichts mehr ohne IT-Unterstützung. Kein Verwaltungsakt kann mehr ohne IT erlassen, kein Dokument mehr geschrieben werden. IT ist längst zu einem geschäftskritischen Faktor für den Öffentlichen Sektor geworden. Die zentral organisierten Staaten, mit denen Deutschland im europäischen Wettbewerb steht, haben es erheblich leichter, IT flächendeckend ein- und damit große eGovernment-Vorhaben umzusetzen. In Deutschland müssen Bund und 16 Länder für jedes bundesweite Vorhaben in einen Abstimmungsprozess einsteigen, in den die Kommunen und gegebenenfalls weitere Institutionen eingebunden werden müssen. Dieser Prozess kann sehr langwierig und damit kostenintensiv sein. Wenn Deutschland den steigenden Anforderungen gerecht werden und dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben will, müssen die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen beständig und übergreifend zusammenarbeiten.

Die moderne Informations- und Kommunikationstechnik kann einen essenziellen Beitrag dazu leisten, die Erledigung von Aufgaben gemeinsam und/oder zentral zu organisieren, ohne dass die Verwaltungen ihre Selbstständigkeit aufgeben. Die deutsche Verwaltung wird jedoch durch Gewaltenteilung, Föderalismus, Ressortprinzip und kommunale Selbstverwaltung dazu veranlasst, nicht nach gemeinsamen Lösungen zu streben. Schließen sich deshalb Föderalismus und effizienter Einsatz von Informationstechnik aus? Nein! Auch im Föderalismus ist ein effizienterer IT-Einsatz möglich. Bedingung ist jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen für den IT-Einsatz der Öffentlichen Verwaltungen deutlich ändern und fortentwickeln. Nur so wird zukünftig ein wesentlich wirtschaftlicherer Einsatz der IT-Mittel möglich.

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