35. Sitzung des IT-Planungsrates Efa-Finanzierung in trockenen Tüchern

Redakteur: Manfred Klein

In seiner aktuellen Sitzung hat der IT-Planungsrat wieder eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen. Neben den Umsetzungsmaßnahmen zur Registermodernisierung ist das vor allem die nun getroffene Finanzierungsvereinbarung zur Finanzierung der Einer-für-Alle-Dienstleistungen.

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Der IUT-Planungsrat einigt sich auf ein Finanzierungsmodell für EfA-Leistungen
Der IUT-Planungsrat einigt sich auf ein Finanzierungsmodell für EfA-Leistungen
(© zhu difeng – stock.adobe.com)

Der IT-Planungsrat hat in seiner aktuellen Sitzung die Einrichtung eines Projektes „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ beschlossen. Ziel des Vorhabens ist eine koordinierte und zügige Umsetzung der Registermodernisierung. Das Projekt soll unter Federführung des Bundes beziehungsweise des Bundesinnenministeriums und mehrerer Länder die ressortübergreifende Umsetzung dieses komplexen Vorhabens zügig erreicht werden.

Der IT-Planungsrat hat auf der Sitzung ebenfalls eine Initiative für digitaltaugliche Gesetze beschlossen. Dazu heißt es vonseiten des IT-Planungsrat: „Die digitale Transformation der Verwaltung berührt nicht nur organisatorische und technische Fragen, oftmals sind es vor allem rechtliche Aspekte, die bei der Digitalisierung von Prozessen eine entscheidende Rolle spielen.“

Auf Initiative Hamburgs beschäftigte sich der IT-Planungsrat nun mit der Frage, wie man die Erfordernisse der digitalen Verwaltung im Bereich der Rechtssetzung und Rechtsgestaltung berücksichtigen und dabei zu verbindlichen Regelungen kommen kann. „So erscheint es beispielsweise sinnvoll, im frühen Stadium der Gesetzesentstehung, IT- bzw. Digital- und Prozess-Expertise einzubinden, damit die politisch gewünschten Zielvorgaben gemeinsam in digitalkonforme Regelungen übersetzt werden können“, heißt es dazu.

Konkret werde es vor allem darum gehen, durchgehend konsistente digitale Verwaltungsverfahren vom Anfang bis zum Ende zu entwickeln und regulatorisch abzubilden. Außerdem soll die Harmonisierung von Rechtsbegriffen mit der zunehmenden IT-Standardisierung einhergehen. Bei mehreren Grundbegriffen (zum Beispiel Einkommen, Vermögen, Kind) besteht eine Vielfalt inhaltlicher Divergenzen, die für Hemmnisse bei der digitalen Umsetzung sorgen würden.

Ein weiteres Thema der Sitzung war die Nachnutzung der EfA-Leistungen. Wobei es hier insbesondere um Fragen der Kostenregelung ging. Die Mitglieder des IT-Planungsrates haben sich in dieser Frage auf Initiative Thüringens auf eine künftige Finanzierung zentraler Online-Dienste im Rahmen der OZG-Umsetzung verständigt.

Künftig wollen die Länder Einer-für-Alle (EfA)-Leistungen einander zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen. Die Kosten des Betriebs und der Wartung der Online-Dienste werden nach der Zahl der Einwohner, beziehungsweise anderer Zielgruppen, wie Unternehmen, Studierende, Senioren, Behörden oder nach Zahl der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Das Modell soll nun im Herbst evaluiert werden.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO, Dr. Hartmut Schubert, erklärte dazu: „Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste.“

Schubert weiter: „Heute sorgen wir mit dem Konjunkturpaket des Bundes und Millionen-Investitionen der Länder für die Entwicklung von Online-Diensten für Bürger und Verwaltung. In Zukunft muss aber die Finanzierung für den Betrieb der digitalen Dienste abgesichert werden. Diese Zukunftskosten müssen bezifferbar, transparent und planbar sein.“ Der IT-Planungsrat habe nun dazu eine gute und für den Länderverbund faire Lösung gefunden.“

Der IT-Planungsrat hatte bereits im März beschlossen mit Einer-für-Alle (EfA) -Lösungen die wirtschaftlichste Betriebsform für Online-Dienste der Verwaltungen zu realisieren. Im Zuge dessen hat Thüringen darauf gedrängt, auch für die Verrechnung von EfA-Folgekosten ein Modell im IT-Planungsrat abzustimmen. Mit dem heutigen Beschluss wurde nun vereinbart, welche Kosten einer EfA-Lösung in legitimer Weise von der betreibenden Körperschaft den nutzenden Körperschaften in Rechnung gestellt werden darf

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen erklärte zum Abschluss: „Eine konsequente Digitalisierung wird mehr zum Bürokratieabbau und zum Kulturwandel beitragen als viele Reformen zuvor. Die Umsetzung des OZG ist eine große Chance, die Verwaltung nicht nur zu digitalisieren, sondern sie neu aufzustellen und bestehende föderale Strukturen neu zu beleben. Damit ergeben sich Möglichkeiten für einen gelebten Föderalismus, der Ländern und Kommunen einen Weg zu mehr Dienstleistungsqualität und mehr Kundenorientierung eröffnet.“

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