Förderung eArztbriefe werden entlohnt
Der elektronische Arztbrief wird im Jahr 2017 mit je 55 Cent entlohnt. Dies soll einen Anreiz für Ärzte schaffen, sich frühzeitig mit einem eHBA für die Signatur auszustatten. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Wenn am 1. Januar 2018 die ersten medizinischen Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar sein werden, sollten bereits möglichst viele Ärzte mit einem elektronischen Arztausweis (eHBA) ausgestattet sein. Um dies zu fördern, erhalten Ärzte, die bereits den eHBA nutzen, seit Januar 2017 55 Cent pro Arztbrief von den Krankenkassen, wenn sie den Brief mit ihrem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signieren und mittels sicherer elektronischer Verfahren versenden.
Technische Infrastruktur vorhanden
Da sowohl Sender als auch Empfänger in die technische Infrastruktur investieren müssen, wird die Förderung aufgeteilt: Für das Versenden eines elektronischen Briefes je Empfänger-Praxis gibt es 28 Cent, für das Empfangen 27 Cent. Der elektronische Versand von Arztbriefen soll den Versand mit Post- und Kurierdiensten ersetzen. Das heißt: Werden die aufgeführten Abrechnungspositionen berechnet, dürfen für denselben Brief bei selbem Sender und Empfänger nicht die Kostenpauschalen für Portokosten abgerechnet werden.
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge steht die technische Infrastruktur hierfür bereit. Arztbriefe, aber auch andere Nachrichten könnten über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) einfach und sicher ausgetauscht werden. Viele Praxissoftware-Anbieter haben den interoperablen eArztbrief-Versand mit KV-Connect bereits in ihre Systeme integriert und das entsprechende Audit des KBV-Tochterunternehmens KV-Telematik erfolgreich abgeschlossen.
Die zunächst angedachte Anschubfinanzierung für den elektronischen Entlassbrief entfällt.
Laut eHealth-Gesetz ist die finanzielle Förderung des elektronischen Arztbriefs auf das Jahr 2017 begrenzt. Ab dem Jahr 2018 sollen dann der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Höhe der Förderung aushandeln.
Weitere Förderung
Ab 1. April folgt die Vergütung von signierten radiologischen Telemedizinkonsilen. Für die Beauftragung der Konsile und für Laborüberweisungen können Ärzte erstmals digitale Vordrucke nutzen, sofern sie auch diese elektronisch signieren.
Telekonsile dürfen nur von Vertragsärzten mit einer entsprechenden Genehmigung zur Durchführung von Röntgen- und/oder CT-Untersuchungen veranlasst oder durchgeführt werden. Für die Übermittlung der zu beurteilenden Röntgenbilder und die Befundbeurteilung durch den Konsiliararzt muss der Patient vorab seine schriftliche Einwilligung erteilen.
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