EDV Ermtraud GmbH E-Government-Gesetz: bargeldlose Zahlungsmöglichkeit Pflicht – Kassieren aus einem Guss

Autor / Redakteur: EDV Ermtraud GmbH / Ira Zahorsky

Neufassung der Gewerbeanzeigen-verordnung – aktuelle Anforderungen an das Ordnungswesen

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(Foto: EDV Ermtraud GmbH)

Zahlen via EC-Karte wird mit dem „EGovG“ zum Standard. §4 fordert, mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Bereichern Sie mit dem TopCash EC-Modul Ihren Service. Profitieren Sie von sofortiger Ausfallsicherheit, indem Sie Girocard-, VPAY- und Maestro-Karten im Chip-/Pin-Verfahren akzeptieren.

Durch Anbindung an die SEPA-taugliche Gebührenkasse TopCash erreichen Sie einen durchgängigen Zahlungsprozess in Bürger-, Standes-, Ausländeramt, Kfz-Zulassung, im Kultur- und Tourismussektor etc. Frei definierbare Bereiche, Leistungen, Konten bilden Ihre Organisation ab. Kassenabschlüsse und Auswertungen sind automatisiert.

Der Entwurf der „GewAnzV“ vom 4.10.2013 sieht eine einheitliche Gewerbemeldungsübermittlung im Format DatML/RAW via rechtssicheren OSCI-Transport vor. GEVE 4, Gewerbe- und Erlaubniswesen, ist dafür gerüstet. Optionale Erweiterungen für Gewerbemeldungen, Auskünfte und Branchenbuch via Web stehen für aktives E-Government bereit.

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