Digitalisierung DigitalPakt für Hochschulen und die Kinder- und Jugendhilfe

Autor Susanne Ehneß

Das Bundesjugendkuratorium fordert einen gemeinsamen „Digitalpakt Kinder- und Jugendhilfe“ von Bund und Ländern. Bei der Förderung der Hochschulen ist man bereits einen Schritt weiter.

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Kommunen sollten bei ihren Digitalisierungsstrategien die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe nicht vergessen
Kommunen sollten bei ihren Digitalisierungsstrategien die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe nicht vergessen
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Die Bundesregierung hält eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen für notwendig. In einer von der Jugend- und Familienministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe werde derzeit über den notwendigen Handlungsbedarf beraten.

„Das institutionelle Gefüge des Aufwachsens – Kindertagesbetreuung, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe etc. – ist noch nicht adäquat auf die Herausforderungen, die mit der Digitalität im Alltag von jungen Menschen einhergehen, vorbereitet“, betont das Bundesjugendkuratorium (BJK), das als Sachverständigengremium mit 15 Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft die Bundesregierung berät und beim Deutschen Jugendinstitut angesiedelt ist. Es fehle weiterhin sowohl an der notwendigen digitalen Ausstattung als auch an der fachlichen Qualität in den Institutionen sowie der Ausgestaltung der Angebote.

Digitalstrategie

Daher sieht das BJK eine „dringende Notwendigkeit, einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe zwischen Bund und Ländern einzurichten und die Kinder- und Jugendhilfe mit einer eigenständigen Digitalstrategie in der gesamten Breite – einschließlich der Kindertagesbetreuung – für das digitale Zeitalter weiterzuentwickeln“. Das BJK appelliert zudem an die Kommunen, bei ihren Digitalisierungsstrategien die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe nicht zu vergessen.

„Der DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe muss fachliche Standards setzen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben und Ausschlüsse sowie Stigmatisierungen auch in der digitalen Welt verhindern“, ergänzt der BJK. „Es braucht eine differenzierte Digitalstrategie, die die soziale Infrastruktur für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet. Eine zukünftige Bundesregierung sollte sich da­rüber verständigen, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen und wie sie einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig gestalten will.“

Konkret formuliert das BJK elf Forderungen, die sich um die Themenbereiche „Kinder- und Jugendrechte im digitalen Alltag“, „Ausstattung und fachliche Standards“ sowie „Digitalpolitik Kindheit und Jugend“ drehen.

Neben einer „angemessenen Infra­struktur und Ausstattung mit Internetverbindungen und geeigneter Hard- und Software“, die kompatibel zur Ausstattung in anderen Lebensbereichen, Bildungseinrichtungen und sozialen Diensten sein soll, ist für das BJK auch eine verstärkte Qualifizierung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe wichtig. Auch der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum wird als zentral erachtet.

Hochschulen

Hinsichtlich der Digitalisierung der Hochschulen arbeiten Bund und Länder bereits zusammen – „entlang der föderalen Kompetenzverteilung“. Wie die Bundesregierung erläutert, werden die Hochschulen vielfältig durch den Bund unterstützt, zum Beispiel mit Fördermitteln zur Erforschung der digitalen Hochschulbildung oder durch das „Hochschulforum Digitalisierung“. Das Forum definiert sich als zentraler Impulsgeber zur Vernetzung von Hochschule, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

„Durch neue Maßnahmen werden in den nächsten vier Jahren bis zu einer halben Milliarde Euro eingesetzt, um Universitäten und Fachhochschulen in der Breite bei der Transformation im digitalen Zeitalter zu unterstützen“, betont die Bundesregierung.

Unterstützung kommt auch von der „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“, die als Treuhandstiftung öffentliche Mittel im Auftrag von Bund und Ländern vergibt. Ihre erste Förderbekannt­machung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ wurde jüngst veröffentlicht, mit der ausgewählte Hochschulen in den nächsten vier Jahren mit bis zu 360 Millionen Euro unterstützt werden können. Die Förderung der ausgewählten Projekte beginnt am 1. August 2021.

Mit der Bund-Länder-Vereinbarung „KI (Künstliche Intelligenz) in der Hochschulbildung“ sollen zudem bis zum Jahr 2025 von Seiten des Bundes weitere 120 Millionen Euro an die Hochschulen fließen, um die Schlüsseltechnologie „Künstliche Intelligenz“ in der Breite auszurollen. Ab diesem Jahr stehen außerdem mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ jährlich etwa 150 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel gegenüber dem „Hochschulpakt 2020“ zur Verfügung, die ebenfalls für die notwendige Digitalisierung im Lehrbetrieb eingesetzt werden ­können.

Die Stellungnahme des BJK zum DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe mit den elf Forderungen ist hier als PDF downloadbar.

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