Bayern plant Digitalgesetz Digitale Rechte für Bürger und Unternehmen

Redakteur: Manfred Klein

Mit einem eigens konzipierten Digitalgesetz will man in Bayern die Digitalisierung vorantreiben. Der Gesetzentwurf, der nun in die Verbändeanhörung geht, soll nicht nur Bürgern und Unternehmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung bestimmte Rechte zusichern, sondern sondern auch die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau voranbringen.

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Mit seinem Digitalgesetz will der Bayerische Freistaat nicht nur die Rechte der Bürger stärken, sondern auch die Verwaltungsmodernisierung vorantreiben
Mit seinem Digitalgesetz will der Bayerische Freistaat nicht nur die Rechte der Bürger stärken, sondern auch die Verwaltungsmodernisierung vorantreiben
(© Zoe – stock.adobe.com)

Mit dem Entwurf für ein Bayerisches Digitalgesetz legt die Staatsregierung das bundesweit erste Gesetz dieser Art vor. Mit dem Gesetz soll Digitalisierung auch rechtlich nicht nur punktuell, sondern als zusammenhängender Sachbereich erfasst werden. Dieser Ansatz sei auch im europäischen Kontext wegweisend, heißt es dazu aus der Staatskanzlei.

Das Bayerische Digitalgesetz werde als erstes in Europa konsequent allgemeine rechtliche Rahmenvorgaben für die Digitalisierung mit konkreten digitalen Rechten von Bürgern und Unternehmen verzahnen. Gleichzeitig werde es mit einem auf Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau ausgerichteten Umsetzungsprogramm für die digitale Verwaltung verbunden.

Das Bayerische Digitalgesetz soll aus drei Kernbausteinen bestehen:

  • Rahmenregelungen zur Gestaltung und Förderung der Digitalisierung: Mit dem Bayerischen Digitalgesetz sollen erstmals Digitalisierungsaufgaben des Freistaats gesetzlich definiert werden. Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Freistaats im Bereich der Digitalisierung zählen u. a. die Förderung digitaler Technologien, die Förderung leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie die weitere Digitalisierung der Verwaltung.
  • Verankerung digitaler Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen: Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der erstmaligen Verankerung einer „Charta“ digitaler Rechte und Gewährleistungen. Beim heutigen Stand der Digitalisierung ist die Ausübung fast aller Grundrechte eng mit der Möglichkeit des Internetzugangs verknüpft. Daher soll im Bayerischen Digitalgesetz bundesweit erstmals ein Recht auf ungehinderten Zugang zum Internet verankert werden. Zudem schreibt das Gesetz weitere Rechte fest, etwa das Recht auf Mobile Government und Digitale Identität.
  • Bürokratieabbau und Modernisierung von Staat und Verwaltung: Der Entwurf des Digitalgesetzes umfasst schließlich ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht. Damit verbunden sind ein laufendes Monitoring unter Mitwirkung aller Ressorts, eine wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung sowie eine zeitnahe Evaluierung.

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