Fahrzeughalter müssen einige Voraussetzungen erfüllen Digitale Kfz-Wiederzulassung startet
Die Digitalisierung der Behörden trifft nun auch die Zulassungsstellen. Seit Sonntag können die Bürger Kraftfahrzeuge online zulassen. Allerdings gibt es einige wesentliche technische und praktische Hürden.
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Ab dem 1. Oktober wachsen die Möglichkeiten einer internetbasierten Fahrzeugzulassung („i-Kfz“) um die Wiederzulassung von Autos, Motorrädern und Anhängern. Lange Wartezeiten in den Zulassungsstellen sollen damit der Vergangenheit angehören – zumindest theoretisch. Denn die Anforderungen für die digitale Wiederzulassung sind recht speziell.
Die nun startende Neuerung ist ein weiterer Schritt, den Zulassungsprozess irgendwann einmal komplett online abzuwickeln. Schon seit Anfang 2015 konnten Kfz-Besitzer ihre Autos übers Internet abmelden, wenn sie nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Dieser Stichtag gilt nun auch für die Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen.
Equipment
Derzeit sind die Anforderungen eher eine Sache für Spezialisten oder Technik-Nerds: Der Halter, der das Fahrzeug wiederzulassen will, benötigt einen Personalausweis mit Onlinefunktion, eine Ausweis-App sowie ein Ausweis-Lesegerät oder ein Handy mit NFC-Funktion („Near Field Communication“ – kontaktloser Austausch von Daten, derzeit vor allem genutzt zur bargeldlosen Bezahlung kleinerer Beträge).
Vor allem aber kann die Wiederzulassung nur auf den bisherigen Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk erfolgen. Außerdem muss der Halter die alten Kennzeichen vor der Abmeldung reserviert haben.
Über Land oder Kommune
Die Wiederzulassung ist dezentral über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen möglich. Dort muss der Halter sich zunächst mittels Personalausweis mit Online-Funktion identifizieren. In eine Antragsmaske muss er dann den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), VB-Nummer der Versicherung, Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren, reserviertes Kennzeichen und gegebenenfalls den HU- / SP-Expresscode eingegeben.
Anschließend muss man noch Gebühren per ePayment bezahlen und den Zulassungsantrag an die Behörde übermitteln.
Im Anschluss prüft die Behörde den Antrag und schickt Zulassungsunterlagen und neue Plaketten für die bei der Abmeldung reservierten Kennzeichen dem Antragsteller zu. Der Halter muss nur noch die Plaketten selbst aufkleben und kann anschließend losfahren.
Im Jahr 2018 will das für die internetbasierte Fahrzeugzulassung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als nächste Stufe die Online-Neuzulassung freischalten.
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