Hürden und Maßnahmen Digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung
Gerade die öffentliche Verwaltung sollte ein Vorbild sein, wenn es um Barrierefreiheit geht. Dies gilt vor allem auch für digitale Angebote, denn diese ermöglichen einen unkomplizierten Zugang für die Menschen, die andere Kanäle nur mit großem Aufwand nutzen können. Wie können Behörden den Weg ebnen?
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Immerhin zehn Prozent der deutschen Bevölkerung gelten als schwerbehindert. Weitere sind durch Krankheiten oder Verletzungen zumindest vorübergehend beeinträchtigt. Diesen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, nennt man barrierefrei. In der digitalen Welt adressiert Barrierefreiheit in erster Linie Seh- und Hörbehinderungen, Bewegungseinschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen.
Der Staat hat sich mit Gesetzen, Verordnungen sowie der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den eigenen Angeboten verpflichtet. Diese sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten des öffentlichen Sektors festgeschrieben. Dennoch wird dies in den digitalen Verwaltungsangeboten kaum umgesetzt. Woran hapert es?
Hürden bei der Umsetzung
Das Kompetenzzentrum für Öffentliche IT (ÖFIT) hat in einer Kurzstudie drei Kategorien evaluiert, die der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung entgegenstehen.
Wissen | Priorisierung | Regeln |
---|---|---|
Rares Umsetzungswissen in Behörden und bei Unternehmen | Geringes Bewusstsein für Barrierefreiheit | Unklare Regeln |
Wenig Auftraggeberkompetenz gegenüber Dienstleistern | Niedrige Priorisierung | Uneinheitliche Regeln |
Kaum Tests zu Barrierefreiheit | Knappe Ressourcenplanung | Weitmaschiges Monitoring |
Wenig Rechtsdurchsetzung und Sanktionsmöglichkeiten |
Entgegen der Vermutung, zu hohe Kosten könnten ein Hindernis sein, haben Studien ergeben, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit die Kosten nur geringfügig höher sind und auch die Gestaltungsfreiheit kaum eingeschränkt wird.
Maßnahmen zur besseren Umsetzung
Durch die Auswertung vorhandener Literatur und den Gesprächen mit Experten für die Studie ergeben sich vier Bereiche mit möglichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit.
1. Kompetenzen aufbauen
Hierzu zählen verpflichtende Bildungsangebote und Ausbildungsinhalte, Förderlinien für Fortbildungen, eLearning-Angebot, Nationales Kompetenzzentrum zu digitaler Barrierefreiheit in der Verwaltung sowie mehr Ausbildungsangebote für Barrierefreiheits-Prüfende.
2. Regeln durchsetzen
Einheitliche Standards, die Nutzung und Schaffung von Klagerechten, Crowdsourcing und die Automatisierung des Monitorings, ein Nationaler Umsetzungsbericht zu Barrierefreiheit digitaler Verwaltungsangebote sowie die Aufnahme in Teilhabeprogramme wären mögliche Verbesserungsansätze.
3. Bewusstsein schaffen
Um bei den entsprechenden Mitarbeitern ein Bewusstsein zu schaffen, was Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen, könnten persönliche Erfahrungen mit Barrierefreiheit organisiert werden. Auch die Diversität der Belegschaft wäre dafür von Vorteil. Weiterhin sollten Schulungs- und Beratungsangebote für Führungskräfte sowie ein Botschafter:innen-Netzwerk für Barrierefreiheit geschaffen werden.
4. Ressourcen bereitstellen
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist der Zugang zu Ressourcen notwendig. Dazu zählen
- Überblicks- und Einstiegshilfen
- staatlich anerkannte Zertifikate
- Checklisten, Musterlösungen und Vorgehensmodelle
- Barrierefreie Frameworks
- Kartei für Testende mit Behinderung
- Beratung bei Vergabeentscheidungen
- Forschungsförderung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Kurzstudie „Für mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung – Organisationale Hürden und mögliche Maßnahmen“ des ÖFIT kann kostenfrei heruntergeladen werden.
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