eGovernment in Europa Dienstleistungsrichtlinie ist jetzt in Deutschland Gesetz
Ausreden gelten nicht mehr: Bis zum 28. Dezember des kommenden Jahres muss die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt sein. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten.
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Mit der Dienstleistungsrichtlinie soll die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtert und damit der Europäische Binnenmarkt weiter ausgebaut werden. Dienstleister können künftig alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten über eine einheitliche Stelle („einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln. Die Behörden werden verpflichtet, die erforderlichen Verfahren auf Wunsch elektronisch abzuwickeln. Zusätzlich müssen die Behörden künftig noch umfangreichere Informationen zu den einschlägigen Vorschriften und Verfahren sowie den zuständigen Behörden bereithalten. In größerem Umfang als bisher werden Genehmigungsfiktionen (eine beantragte Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist entscheidet) gelten; für alle Verfahren im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Behörden künftig innerhalb vorab festgelegter Fristen entscheiden.
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Anspruch auf elektronische Verfahren
Bundesinnenminister Dr. Schäuble: „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für die weiteren gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zur vollständigen und fristgerechten Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Die Umsetzung der wichtigsten verfahrensrechtlichen Vorgaben der Richtlinie an zentraler Stelle im Verwaltungsverfahrensgesetz reduziert den Re-gelungsaufwand erheblich. In den Fachgesetzen kann einfach auf die neu eingeführten Vorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz verwiesen werden, beispielsweise um die Abwicklung verschiedener Verfahren über eine einzige Anlaufstelle - den „einheitlichen Ansprechpartner“ der Richtlinie - zu ermöglichen. Die neuen Instrumente machen viele Verwaltungsverfahren für Bürger und Investoren einfacher und vor allem schneller. Durch die geplanten entsprechenden Anpassungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder wird zudem eine möglichst einheitliche Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie in Deutschland erreicht. Insgesamt nutzt Deutschland die europäische Richtlinie zur Modernisierung seiner Verwaltung.“
So erfüllt das neue „Verfahren über eine einheitliche Stelle“ zum einen die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie an die Verfahrensabwicklung über einen „einheitlichen Ansprechpartner“. Es kann aber darüber hinaus grundsätzlich für alle Verwaltungsverfahren eingeführt werden. Das neue Verfahren regelt nicht nur die Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle, sondern gibt auch den Anspruch auf elektronische Verfahrensabwicklung und umfangreiche Informations- und Aus-kunftsansprüche gegenüber der Verwaltung. Als weiteres Verfahrensinstrument wird erstmals ein Regelungsmodell zur Genehmigungsfiktion in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen. Die neuen Verfahrensinstrumente werden nach entsprechender Anordnung durch gesonderte Rechtsvorschrift wirksam. Von den Ländern ist nun jeweils festzulegen, welche Behörde die Aufgabe der einheitlichen Stelle wahrnimmt.
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