Informationsweiterverwendungsgesetz Die Politik setzt auf Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht.
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Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie (Bmwi), erklärte dazu: „Staatliche Informationen spielen als Triebkraft der Wirtschaft im Digitalzeitalter eine zentrale Rolle. Karten und Satellitenbilder, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister bilden das Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Diensten wie Navigationssystemen, Wettervorhersagen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.“
Das IWG erlaube es, so Gabriel weiter, diese Daten von öffentlichen Stellen künftig weiterzuverwenden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der öffentlichen Stelle bedürfe.
Open Data, insbesondere die Nutzung von öffentlich zugänglichen Informationen für neue Geschäftsmodelle, sei ein wichtiger Wachstumstreiber. Die Neuregelung des IWG bilde dafür eine wichtige Grundlage, denn sie stelle klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen.
Bisherige Weiterverwendungsverbote oder Genehmigungsvorbehalte entfallen damit. Darüber hinaus soll mit der Änderung des IWG, das nun in die parlamentarische Beratung geht, der Anwendungsbereich auf Informationen von staatlichen Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze für die Bemessung von Entgelten für Daten präzisiert werden.
Die Bundesregierung nimmt den Gesetzentwurf auch zum Anlass zur Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData. Das Portal dient der leichteren Auffindbarkeit der staatlichen Informationen. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentlich zugängliche Informationen verfügen, sollen sie diese auch an GovData übermitteln.
Allerdings soll der Entwurf Behörden auch zahlreiche Schlupflöcher lassen, die es ihnen erlauben, auch weiterhin Gebühren zu erheben. Diesen Umstand hatte zum Beispiel der Bitkom schon in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes kritisiert.
Den Entwurf des Gesetzes zur Informationsweiterverwendung stellt das Bmwi im Internet zur Verfügung.
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