IT-Infrastruktur Die Mittel aus dem DigitalPakt fließen

Autor Susanne Ehneß

Die Bundesländer haben bis Ende 2020 insgesamt 40.930 mobile Endgeräte im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ angeschafft. Den größten Anteil hat das Land Sachsen.

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Das Gesamtvolumen des DigitalPakts Schule beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro
Das Gesamtvolumen des DigitalPakts Schule beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro
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Der 2019 beschlossene „DigitalPakt Schule“ unterstützt Schulen bei der Investition in eine digitale Infrastruktur. Zusammen mit den nachträglich beschlossenen Förderungen für IT-Administratoren und Leihgeräte für Schüler und Lehrkräfte beläuft sich das Gesamtvolumen – mitsamt der Ländermittel – auf mittlerweile 6,5 Milliarden Euro.

Der Abruf der Gelder ist mittlerweile in Gang gekommen. Wie die Bundesregierung bekannt gibt, sind knapp 488 Millionen Euro bis zum Jahresende 2020 aus dem DigitalPakt abgeflossen. Die Mittelbindung – also bereits beantragte, aber noch nicht abgerufene Summen – liegt mit knapp 875 Millionen Euro fast doppelt so hoch. Das ist ein deutlicher Sprung im Vergleich zum Halbjahr 2020: Bis zum 30. Juni 2020 waren erst zehn Millionen Euro abgeflossen und 242 Millionen Euro gebunden.

Smartphones sind nicht förderfähig

Von den abgeflossenen Mitteln stammen knapp 376 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm, das im Zuge der Corona-Pandemie 2020 ins Leben gerufen wurde und die Schüler mit mobilen Endgeräten ausstatten soll. Bis Ende 2020 wurden laut Bundesregierung 40.930 mobile Endgeräte an den Schulen angeschafft. Den größten Anteil daran hat mit 21.524 Endgeräten das Land Sachsen. Dahinter folgen Niedersachsen mit rund 16.176 und Hessen mit 2.368 Geräten. Ob es sich dabei um Laptops oder Tablets handelt, wird nicht erfasst. Smartphones sind nicht förderfähig.

Für das laufende Jahr sind laut Regierung insgesamt 2.048.558.500 Euro verplant, und 1.731.905.930 Euro sollen ausgegeben werden.

Wie die Regierung betont, sind die Mittel des DigitalPakts Schule und der einzelnen Zusatzvereinbarungen untereinander nicht übertragbar. Dies entspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Finanzwesen des Grundgesetzes. Nicht für die jeweiligen Zwecke verbrauchte oder gebundene Bundesmittel müssen daher zurückgezahlt werden.

Verteilung

Der Bund stellt den einzelnen Ländern aus der Gesamtsumme des DigitalPakts folgende Mittel zur Verfügung:

  • Baden-Württemberg: 845.832.000 Euro (13,01 %)
  • Bayern: 1.011.719.150 Euro (15,56 %)
  • Berlin: 333.940.100 Euro (5,14 %)
  • Brandenburg: 196.171.300 Euro (3,02 %)
  • Bremen: 62.584.600 Euro (0,96 %)
  • Hamburg: 166.263.500 Euro (2,56 %)
  • Hessen: 483.823.600 Euro (7,44 %)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 128.972.350 Euro (1,98 %)
  • Niedersachsen: 611.645.450 Euro (9,41 %)
  • Nordrhein-Westfalen: 1.370.639.400 Euro (21,09 %)
  • Rheinland-Pfalz: 313.598.350 Euro (4,82 %)
  • Saarland: 78.128.050 Euro (1,20 %)
  • Sachsen: 324.405.250 Euro (4,99 %)
  • Sachsen-Anhalt: 178.856.600 Euro (2,75 %)
  • Schleswig-Holstein: 221.341.900 Euro (3,41 %)
  • Thüringen: 172.078.400 Euro (2,65 %)

Pädagogik als Basis

„Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung des DigitalPakts Schule und mithin für die technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte bei den Ländern“, betont die Bundesregierung. Eigene Leistungen der Länder und die konkrete, individuelle Umsetzung des DigitalPakts gemäß den landeseigenen Richtlinien werden vom Bund nicht erfasst.

Das übergeordnete Ziel des DigitalPakts aber ist klar definiert: „Ziele des DigitalPaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik“, betont die Bundesregierung. Es gebe daher keine Förderung ohne Qualifizierung der Lehrenden und ohne technisch-pädagogisches Einsatzkonzept. „Investitionen in ­digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand“, heißt es dazu.

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