eGovernment: Totale Datenbank-Vernetzung für Bürgeservice Deutsche wollen keine vorausgefüllte Steuererklärung vom Finanzamt

Redakteur: Gerald Viola

Rote Karte für einen geplanten Bürgerservice der Finanzämter. Die Deutschen wollen keine teilweise vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Dies ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler geplant. Dazu wäre aber ein gigantischer Datenabgleich notwendig: Damit die Steuerverwaltung die entsprechenden Informationen hat, müsste der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Banken, Versicherungen, Vereinen und Behörden, die für Lohnersatzleistungen zuständig sind, konsequent ausgebaut werden.

Anbieter zum Thema

Eine Umfrage brachte eindeutige Ergebnisse: Nur knapp 27 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden finden von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte vorausgefüllte Einkommensteuererklärungen gut. Bei den anderen über 73 Prozent der Steuerzahler überwiegen offensichtlich die Bedenken, sodass sie von diesem Vorhaben nichts halten. Insgesamt haben über 1.500 Steuerzahler diese Frage beantwortet.

Bei der zweiten Frage, ob die vorausgefüllte Steuererklärung von den Befragten auch verwendet werden würde, verschiebt sich das Meinungsbild etwas. Über 31 Prozent der Beteiligten würden eine bereitgestellte vorausgefüllte Steuererklärung auch verwenden, 69 Prozent hingegen nicht. Als Endergebnis lässt sich feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Befragten die vorausgefüllten Steuererklärungen ablehnt. Auch der Bund der Steuerzahler sieht die Einführung von vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen kritisch.

Steuerzahlerbund sieht „Anlass zur Sorge“

Der Bund der Steuerzahler: „Eine vorausgefüllte Einkommensteuererklärung bedeutet zwar auf den ersten Blick weniger Arbeit für den Steuerzahler. Das Abschreiben von Zahlen und Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen beispielsweise könnte entfallen, ebenso die Adresse, die Kontoverbindung, die Steuernummer, die Religionszugehörigkeit usw. und der eine oder andere Beleg muss nicht mehr mühsam aus den Ordnern herausgesucht werden. Gefahren oder Risiken bestehen jedoch bezüglich der Haftung für falsche Angaben. Wird der Steuerzahler in Haftung genommen, wenn er falsche Angaben in den bereits vorausgefüllten Kästchen ignoriert oder übersieht? Kann der Steuerzahler vorausgefüllte Kästchen ohne Weiteres überschreiben und somit korrigieren oder werden dann detaillierte Erklärungen, warum, weshalb, wieso die Änderungen erfolgten, notwendig?“

Zudem sollte es nicht zu einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Verwendung der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung für private Steuerzahler kommen. Sie dürften nur als Angebot der Finanzverwaltung verstanden werden. Da jedoch insbesondere von der Finanzverwaltung bekannt sei, dass sie „bestehende Möglichkeiten auch gern (aus)nutzt, besteht Anlass zur Sorge, dass es zu einer (weiteren) Verpflichtung diesbezüglich kommt“.

(ID:2040833)