Es mutet fast an wie ein Treppenwitz: Erst verbietet die Deutsche Post den De-Mail-Mitbewerbern gerichtlich die Nutzung ihre Post-Ident-Verfahrens. Jetzt scheitert der gelbe Riese ausgerechnet daran, dass dieser Service nicht mit den De-Mail-Datenschutzbestimmungen konform geht.
De-Mail: Die Post ist ausgerechnet am eigenen Service gescheitert
(Foto: Deutsche Post)
„Wir werden das Zertifizierungsverfahren für De-Mail vorerst nicht weiterverfolgen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhält, hat das keinen Sinn“, zitiert die Frankfurter Allgemeine heute Ralph Wiegand, den Vorstand für den E-Postbrief. Die Post steigt bei De-Mail aus.
Zum zweiten Mal. Denn ursprünglich war das Unternehmen Mitglied im Konsortium des BMI, das die Bedingungen für die rechtssichere eMail auslotete und festschrieb.
Aus diesem Konsortium stieg die Deutsche Post aus und kündigte seinerzeit an, den ePostbrief, der inzwischen in ePost umgetauft wurde, besser und schneller als De-Mail auf den Markt zu bringen.
Doch im eGovernment-Gesetz fand nur das De-Mail-Verfahren für die sichere eMail-Zustellung durch die Behörden Berücksichtigung. Notgedrungen musste sich die Post, die zuvor das
gesichert hatte, ins Zertifizierungsverfahren für De-Mail stürzen, während die Mitbewerber Deutsche Telekom, United Internet und Mentana Claimsoft – Wenn auch mit Verspätung – bereits vom BSI zertifiziert waren.
Doch nach einem Jahr Vorbereitung scheiterte die Post. Die FAZ: „Alle technischen Prüfungen seien erfolgreich absolviert, das Produkt liege fix und fertig in der Schublade. Nur der Datenschutzbeauftragte verweigert sein Zertifikat.
Denn die Post speichert bei der Registrierung von Kunden mehr Daten als unbedingt notwendig: In seinem Postident-Verfahren fragt der Konzern auch nach der Personalausweisnummer und der ausstellenden Behörde, was im De-Mail-Gesetz nicht vorgesehen ist.“
Wiegand: „Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen.“
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Stand vom 30.10.2020
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