buergerservice.org leistet Aufklärungsarbeit Der nPA muss in die Schule

Autor Ira Zahorsky

Der gemeinnützige Verein buergerservice.org hat sich zum Ziel gesetzt, zu den neuen Möglichkeiten der neuen Personalausweises und De-Mail die notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten.

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Seit mehr als vier Jahren wird der nPA flächendeckend allen Bürgern zur Verfügung gestellt. Die Aktzeptanz ist jedoch noch sehr gering. Aufklärung soll das ändern
Seit mehr als vier Jahren wird der nPA flächendeckend allen Bürgern zur Verfügung gestellt. Die Aktzeptanz ist jedoch noch sehr gering. Aufklärung soll das ändern
(Bild: iStock / buergerservice.org)

In der 10. Klasse der Realschule Feuchtwangen fand am 11. Dezember 2015 bundesweit erstmalig eine Unterrichtsstunde mit 19 Schülerinnen und Schülern zum Thema nPA (neuer Personalausweis) statt.

Rudolf Philipeit, Vorsitzender des Vereins buergerservice.org, hat diese Unterrichtsstunde gehalten und kommt zu einem sehr bemerkenswerten persönlichen Fazit: „Üblicherweise höre ich von meinen Mitmenschen im reiferen Alter zum Thema Online-Ausweisen mit dem Personalausweis, das ist etwas für die Jungen. Die Unterrichtsstunde hat gerade das Gegenteil bestätigt. Von den 19 anwesenden Schülerinnen und Schülern hatten bereits 17 den nPA von der Gemeinde erhalten. Keiner von den Jugendlichen konnte beim Abholen ihres ersten Ausweises mit der Online-Ausweisfunktion etwas anfangen und hat deshalb diese Funktion erst gar nicht aktivieren lassen. Dieses Ergebnis liegt deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt über alle Altersgruppen, wonach ca. jeder Dritte diese Funktion vom Meldeamt freischalten lässt. Damit wird die Überlegung unserer Vereinsmitglieder bestätigt, dass besonders auch in den 9. und 10. Jahrgangsstufen der Schulen Aufklärungsarbeit für diese neuen Möglichkeiten im Bereich Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit durchgeführt werden sollte.“

An bildhaften Beispielen stellte Philipeit zunächst das Problembewusstsein bei den Jugendlichen her: Der nPA soll den Spaß am Internet nicht einschränken, sondern die sichere Nutzung verschiedener Dienste ermöglichen. Anschließend wurde auf die Sicherheit und die Technik zum neuen Personalausweis und auf die möglichen Dienste eingegangen. Mit dem neuen Wissen am Ende der Unterrichtsstunde würden 9 von den 19 Schülerinnen und Schülern die Online-Ausweisfunktion im Amt aktivieren lassen.

Vereinsprojekt

Ein Schüler will die Möglichkeit, dass man das Führungszeugnis mit dem Ausweis online beantragen kann, in seinem Verein technisch mit einem gebrauchten PC zur Verfügung stellen. Damit müssten die Vereinsmitglieder, welche ab und an ein Führungszeugnis benötigen, nicht selbst ein Kartenlesegerät für den Ausweis kaufen. Derartige Vorhaben werden von buergerservice.org e.V. mit der passenden kostenfreien Linux-Software und einer individuellen Beratung unterstützt.

„Die spontane Projektidee eines Mitschülers motiviert mich ganz besonders, an diesem für unsere gesamte Gesellschaft sehr wichtigen Themenfeld IT-Sicherheit und Datenschutz mit den Schülerinnen und Schülern dranzubleiben“, äußert sich die Lehrerin für Informationstechnologie (IT) in der Realschule Feuchtwangen, Frau Buchwald.

So schaltet man die Online-Ausweisfunktion frei

Von Seiten der Behörde ist die Online-Ausweisfunktion bei Auslieferung aktiviert. Dennoch ist der Ausweis nicht für Online-Dienste einsetzbar ist. Dafür kann er nämlich erst dann genutzt werden, wenn auch der Besitzer des Ausweises die fünfstellige Transport-PIN im Ausweis in eine sechsstellige persönliche PIN abändert. Dies muss der neue Ausweisbesitzer nicht im Meldeamt machen, sondern er kann es Jahre später vornehmen, indem er dann den noch versiegelten PIN-Brief aus seinen Unterlagen holt und die Transport-PIN freirubbelt.

Erst wenn beide Seiten, die Behörde und der Besitzer des Ausweises, den Ausweis „aktiviert“ haben, ist der Ausweis für Online-Dienste funktionstüchtig. Diese Möglichkeit spart einen Gang zum Meldeamt und sechs Euro Gebühren, welche bei einer späteren Freischaltung der Online-Ausweisfunktion von der Gemeinde verrechnet werden

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