EU-Verordnungsentwurf zum Digitalen Binnenmarkt Der Kampf um die Netzneutralität geht in die nächste Runde
Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, hat ihren Verordnungsentwurf zur Vollendung des Digitalen Binnenmarkts vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorschläge zur stärkeren Harmonisierung des europäischen Rechts für die elektronische Kommunikation, zum Roaming und zur Netzneutralität. Kritiker fürchen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet.
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Dazu erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Unsere Welt wird immer digitaler. Deshalb sind die Vorschläge der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt in Europa ein bedeutender Schritt, um die Digitalisierung weiter voran zu treiben. Die Vorschläge der Kommission, die Roaming-Gebühren in der EU weiter zu senken und Verbraucher damit zu entlasten, gehen in die richtige Richtung. Denn hohe Roaming-Gebühren belasten Urlauber, Geschäftsleute und Unternehmen gleichermaßen. Das Bundeswirtschaftsministerium legt in den anstehenden Verhandlungen weiterhin großen Wert darauf den Wettbewerb zu stärken.“
Gleichzeitig müsse man auch die Sorgen der Telekommunikationsbranche ernst nehmen, denn die neuen Regelungen dürften nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur unterbleiben. Auch die neuen EU-Vorschläge zur Netzneutralität seien daher, trotz noch offener Fragen, im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen ein wichtiger Schritt nach vorn.
Dazu Rösler weiter: „Unser Ziel ist und bleibt es, das Internet, so wie wir es heute kennen, zu erhalten und unsere Pläne für eine umfassende Gewährleistung der Netzneutralität weiter voran zu treiben. Auch künftig müssen alle Daten und Datenpakete grundsätzlich gleich behandelt und schnellstmöglich weitergeleitet werden. Wir werden die Kommissionsvorschläge nun in gemeinsamen Gesprächen mit den Beteiligten eingehend diskutieren."
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich dafür ein, dass der Verordnungsentwurf in eine europäische IKT-Strategie eingebettet wird. Hierzu laufen bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
Der Branchenverband Bitkom hat auf den Entwurf bereits reagiert. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärte dazu: „Gesicherte Qualitätsklassen sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Inhalte-Anbieter und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte Qualitäten einkaufen können, die über die bislang üblichen, meist nicht garantierten Maximalbandbreiten hinausgehen.“
„Wir begrüßen daher, dass laut Kommissionsentwurf Unternehmen weiterhin „Spezialdienste“ mit zugesicherter Dienstqualität anbieten können, etwa IPTV, Video-on-Demand, hochauflösende Bildgebung in der Medizin, solange dadurch die den anderen Kunden zugesagten Internetgeschwindigkeiten nicht eingeschränkt werden.“
Die TK-Branche bekenne sich nachdrücklich zum sogenannten Best-Effort-Prinzip bei der Übermittlung legaler Inhalte: Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen.
Rohleder weiter: „Wichtig ist die Transparenz für Verbraucher und Unternehmenskunden: Die Provider sollten ihre Kunden vor Vertragsabschluss in standardisierter Form über netzneutralitätsrelevante Vertragsaspekte informieren. Zudem sollten nationale Alleingänge, die Rechtsunsicherheit schaffen, vermieden werden.“
Kritiker bemängeln bereits, dass eine solche Regelung kleine Unternehmen und Start-Ups benachteiligen könnte und befürchten ein Zwei-Klassen-Internet.
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