Nachweis der Corona-Impfung Der digitale Impfpass kommt zunächst als Provisorium
Der digitale Impfnachweis soll nach Angaben der Bundesregierung spätestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 wird der Impfnachweis dann Teil der elektronischen Patientenakte.
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Update: Der digitale Impfnachweis soll in die Corona-Warn-App integriert werden und – durch die quelloffene Bereitstellung des Moduls – auch anderen Kontaktnachverfolgungs-Apps zur Verfügung stehen. Gottfried Ludewig, Chef der Abteilung für Digitalisierung des Gesundheitswesens im Bundesministerium für Gesundheit, betont, dass zusätzlich zum Impfnachweis ein Personalausweis mitgeführt werden muss, solange es keinen sicheren Identitätsnachweis per Handy gibt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte Ende Februar 2021 einen digitalen Nachweis von Impfungen gegen das Coronavirus angekündigt. Mitte März wurde im Rahmen einer „kurzfristigen, dringlichen Vergabe“ der Auftrag an die IBM Deutschland GmbH erteilt.
Zusätzlich zum gelben Impfheft
Ab dem zweiten Halbjahr soll es nun so weit sein. „Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen gegen Covid-19 zu dokumentieren“, erläutert die Bundesregierung. Statt nur im gelben Impfpass den Impfzeitpunkt, den Impfstoff und den Namen vorweisen zu können, sollen diese Informationen dann auch personalisiert – und kostenfrei – auf dem Handy gespeichert werden.
Der digitale Impfnachweis umfasst
- eine Impfnachweis-App,
- eine Prüf-App und
- ein Backend-System für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.
Provisorische Lösung
Bei den Kosten für den digitalen Impfnachweis rechnet die Bundesregierung mit rund 2,7 Millionen Euro. Dabei ist der Nachweis nur ein Provisorium. „Ab dem 1. Januar 2022 wird der digitale Impfnachweis Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Telematikinfrastruktur“, bestätigt die Regierung. Eine frühere Integration sei aber nicht möglich. „Die notwendigen Voraussetzungen für eine Integration eines strukturierten Impfausweises liegen erst mit der elektronischen Patientenakte in der Version 2.0 vor. Diese wird planmäßig zum 1. Januar 2022 zur Verfügung stehen. Aufgrund der technischen Abhängigkeiten und Komplexität ist eine vorzeitige Umsetzung nicht möglich“, heißt es vonseiten der Regierung.
Die Vorbereitungen für die ePA in der Version 2.0 verlaufen laut Regierung planmäßig. Damit die Übertragung der Impfdaten vom provisorischen auf den Impfpass der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Anfang des nächsten Jahres dann auch klappt, arbeitet die gematik laut Regierung derzeit an einem „Migrationsszenario“.
Damit auf Patienten, Ärzte und Impfzentren keine weiteren Kosten zukommen, soll der provisorische digitale Impfnachweis „nach Möglichkeit“ auf vorhandener Hardware aufsetzen.
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