Online-Brief der Post nicht rechtsverbindlich Dem De-Mail-Konkurrent fehlt die Gesetzesgrundlage
Stolz verkündete die Deutsche Post auf der CeBIT, dass große Unternehmen und Organisationen sich auf ihr Online-Brief-Angebot stürzen. Doch wenn der Online-Brief im Juli startet fehlt ihm die Rechtsverbindlichkeit, berichtet die Financial Times Deutschland.
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„Das ist ein sicheres Produkt, aber nicht rechtsverbindlich“, räumte Briefvorstand Jürgen Gerdes auf der Computermesse ein. Damit fehlt dem Onlinebrief bei der Markteinführung ein zentrales Wertversprechen des herkömmlichen Briefs, der immer noch das Kernprodukt der Post ist. Hintergrund ist, dass das Bürgerportalgesetz, das die Standards für rechtssichere Internetbriefe definiert, frühestens im Herbst in Kraft tritt. Erst wenn dann das Post-Angebot nach dem Gesetz zertifiziert ist, sind über das Webportal des Konzerns verschickte Schreiben rechtlich bindend.
„Wir fangen schon früher mit dem Onlinebrief an, weil wir glauben, dass es auch ohne gesetzliche Grundlage einen Markt dafür gibt“, sagte Gerdes der FTD.
Die Post hat mit ihrem Online-Brief ein Konkurrenzprodukt zur De-Mail geschaffen, das unter anderem die Deutsche Telekom und United Internet unter Federführung des Bundesinnenministeriums vorantreiben. Damit will die Post auch amtliche Schreiben der Öffentlichen Verwaltungen zustellen. Das ist wie beim Rechnungsversand allerdings nur dann sinnvoll, wenn diese Schreiben auch tatsächlich rechtsverbindlich sind.
Das De-Mail-Konsortium hat inzwischen eine positive Bilanz eines Feldversuchs in Friedrichshafen gezogen. Die teilnehmenden Unternehmen und Bürger hätten sich für eine Verlängerung ausgesprochen.
Welche Kosten auf Bürger, Verwaltungen und Unternehmen zukommen werden, haben bisher weder die Initiative De-Mail noch die Post bekanntgegeben.
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