BMI legt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz vor De Maizière: „Wir müssen sicherer werden als bisher“

Redakteur: Manfred Klein

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Entwurf für ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière verbindet mit dem Gesetzentwurf große Hoffnungen. Doch es gibt schon erste Kritik, berichtet eGovernment Computing in seiner heute erschienen Ausgabe.

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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière nimmt Bund und TK-Unternehmen in die Pflicht: „Wer ein Risiko setzt für andere, trägt dafür auch die Verantwortung“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière nimmt Bund und TK-Unternehmen in die Pflicht: „Wer ein Risiko setzt für andere, trägt dafür auch die Verantwortung“
(Foto: BMI)

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zeigt sich hinsichtlich des Entwurfs zum neuen IT-Sicherheitsgesetz ehrgeizig: „Wir müssen sicherer werden als bisher. Wer ein Risiko setzt für andere, trägt dafür auch die Verantwortung. Wer kritische Infrastrukturen betreibt, der muss sie sicher betreiben.“ Das geplante IT-Sicherheitsgesetz soll den präventiven Ansatz der Digitalen Agenda untermauern. „Die Sicherheit der Informationstechnik ist Grundlage jeder Form von Digitalisierung – sie ist damit zentrales Querschnittsthema der Digitalen Agenda“, so das BMI. Der Entwurf enthält daher Regelungen zu folgenden Themen:

  • Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen, insbesondere bei kritischen Infrastrukturen,
  • Schutz der Bürger in einem sicheren Netz,
  • Schutz der IT des Bundes,
  • Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Erweiterung der Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich Cybercrime.

„Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland erreicht werden“, wird gefolgert. Gleichzeitig sollen die TK-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Sicherheitsvorfälle sollen unverzüglich gemeldet und Nutzer auf entsprechende Hilfsmittel hingewiesen werden.

Die Rolle des BSI soll gestärkt werden und als Bundesoberbehörde dem BMI unterstehen. Das Gesetz sieht außerdem eine jährliche Berichtspflicht vor. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) erhält mehr Befugnisse: Es soll sich künftig auch um Straftaten kümmern, die das Ausspähen und Abfangen von Daten betreffen.

Um den Mehraufwand bewältigen zu können, sollen bei BSI und BKA sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusätzliche Planstellen entstehen.

Dazu gibt es schon erste Kritik. So erklärte der CIO des Landes Sachsen, Dr. Wilfried Bernhardt: „Über den Umfang der Stärkung scheint es bisher noch keine Einigung zwischen dem Innen- und dem Finanzministerium zu geben. Das muss sich schnellstens ändern, denn die Hacker werden nicht auf die Aktionen der Bundesregierung warten.“ Hier und in der Behandlung der Informationen durch das BSI solle auch ein Schwerpunkt der Regelungen liegen und weniger in bürokratischen Belastungen der Unternehmen.

„Bis dahin muss dafür Sorge getragen werden, dass das BSI seine schon bisher bestehenden Pflichten gegenüber den Ländern wahrnimmt. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Länder – wie Anfang dieses Jahres – erst aus der Presse von einem millionenfachen Datendiebstahl erfahren“, mahnt Bernhardt. Darüber hinaus müsse das Gesetz eng mit den entsprechenden EU-Vorhaben abgestimmt sein.

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