BMI legt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz vor De Maizière: „Wir müssen sicherer werden als bisher“

Redakteur: Susanne Ehneß

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Entwurf für ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet sowohl die Sicherheit der Infrastrukturen als auch den Schutz der Bürger. Der Gesetzentwurf wurde nun den beteiligten Ressorts der Bundesregierung weitergeleitet.

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Genauer hinschauen und Verantwortung übernehmen
Genauer hinschauen und Verantwortung übernehmen
( © Sergej Khackimullin - Fotolia)

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zeigte sich beim heute vorgelegten Gesetzentwurf ehrgeizig: „Wir müssen sicherer werden als bisher. Wer ein Risiko setzt für andere, trägt dafür auch die Verantwortung. Wer kritische Infrastrukturen betreibt, der muss sie sicher betreiben.“

Schwerpunkte

Das geplante IT-Sicherheitsgesetz soll den präventiven Ansatz der Digitalen Agenda untermauern. „Die Sicherheit der Informationstechnik ist Grundlage jeder Form von Digitalisierung – sie ist damit zentrales Querschnittsthema der Digitalen Agenda“, so das BMI. Der vorgelegte Entwurf enthält Regelungen zu folgenden Themen:

  • Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen, insbesondere bei kritischen Infrastrukturen;
  • Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz;
  • Schutz der IT des Bundes;
  • Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;
  • Erweiterung der Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich Cybercrime.

Auszüge aus dem Entwurf

Der Gesetzentwurf macht die Notwendigkeit eines Sicherheitsgesetzes sehr deutlich: „Die IT-Sicherheitslage in Deutschland ist weiterhin angespannt. Deutschland ist (...) zunehmend Ziel von Cyberangriffen, Cyberspionage und sonstigen Formen der Cyberkriminalität.“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalte und analysiere die aktuellen Bedrohungen und habe festgestellt, dass die Angriffe „zunehmend zielgerichtet, technologisch ausgereifter und komplexer“ erfolgen. Die international agierenden Angreifer gingen immer professioneller und effizienter vor. „Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland erreicht werden“, wird gefolgert.

Gleichzeitig sollen die TK-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Sicherheitsvorfälle sollen unverzüglich gemeldet und Nutzer auf entsprechende Hilfsmittel hingewiesen werden.

Die Rolle des BSI soll gestärkt werden und als Bundesoberbehörde dem BMI unterstehen. Warnbefugnisse sollen klarer geregelt sein. Das Gesetz sieht außerdem eine jährliche Berichtspflicht vor. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) erhält mehr Befugnisse: Es soll sich künftig auch um Straftaten kümmern, die das Ausspähen und Abfangen von Daten betreffen.

Um den Mehraufwand bewältigen zu können, sollen bei BSI und BKA sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusätzliche Planstellen entstehen.

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