Brandenburg scheitert mit Änderungsantrag De-Mail-Gesetz passiert den Bundesrat

Redakteur: Gerald Viola

Der Bundesrat hat heute das umstrittene De-Mail-Gesetz durchgewunken. Ein Änderungsantrag aus Brandenburg fand keine Mehrheit.

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De-Mail-User sollen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes untereinander und mit Behörden sowie Unternehmen rechtsverbindlich kommunizieren können.

Das Innenministerium: „Die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails können nachgewiesen werden. Die Inhalte einer De-Mail können auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen oder gar verändert werden. Denn abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zu dem Provider sowie verschlüsselte Transportwege zwischen den Providern sorgen für einen verbindlichen Versand und Empfang von De-Mails.“

De-Mail-Anbieter müssen die Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Interoperabilität und Datenschutz vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen.

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