Rückkanalverbot in Rheinland-Pfalz Datenschützer sieht bei Facebook einen Schutzauftrag für den Staat
Der Datenschützer in Rheinland-Pfalz bleibt unerbittlich bei seinem „Rückkanalverbot“ für die Facebook-Seiten der Öffentlichen Verwaltungen. Er sieht die Privatsphäre und die Würde des Menschen bedroht und beruft sich auf einen Schutzauftrag für den Staat. Seine Einstellung hat er vor der Landespressekonferenz bekräftigt.
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner hatte erst jahrelang gemahnt, dass Behörden keine Facebook-Auftritte einrichten sollten.
Beim Wechsel des Ministerpräsidenten aber machte er mit einem Kompromiss den Weg frei, dass Verwaltungen im Land im Einklang mit den Vorstellungen der Datenschützer auf Facebook agieren können.
Der Kompromiss mit der Staatskanzlei soll auch als Vorlage dienen für Kommunen und Landesbehörden, die sich Fanseiten einrichten wollen.
Sein Konzept sieht ein „Rückkanalverbot“ vor, erläuterte Wagner im Interview: „Kommunikation auf der Seite soll nicht stattfinden“, sagte Wagner. „Das Ziel ist, dass auf der Seite möglichst wenig Interaktion stattfindet, damit wenige Nutzungsdaten erzeugt werden.“
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat inzwischen auf einer Pressekonferenz zur Nutzung von Facebook durch staatliche Stellen noch einmal deutlich gemacht, dass der Staat, seine Organe und seine Amtsträger Facebook nicht in gleicher Weise nutzen könnten wie die Bürgerinnen und Bürger.
Diese seien in ihrer Handlungsweise frei. Ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht erlaube es ihnen, Facebook zu nutzen oder davon Abstand zu nehmen.
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