Medikationsplan bvitg weist Vorwürfe der KBV zurück
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. widerspricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Kritik zu den „Geschäftspraktiken“ der Industrie bei der Einpassung von Software-Modulen.
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Mitte 2016 legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor, zu der auch eine technische Spezifikation angehört, die in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde.
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eHealth-Gesetz
Medikationsplan: Technische Umsetzung steht
Im Hinblick auf die entstehenden Kosten bei der Implementierung des Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kritisiert die KBV nun die Praxissoftwarehersteller scharf. Deshalb bezieht Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheit-IT – bvitg e.V., der die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, Stellung.
- 1. Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans konnte überhaupt nur deshalb gelingen, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert haben und sich die Akteure – auch die KBV – auf Basis eines von und mit der Industrie entwickelten Standards gemeinsam mit bvitg, ADAS und HL7 auf eine technische Spezifikation geeinigt haben.
- 2. Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich. Letztlich handelt es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten haben. Dabei obliegt es nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen.
- 3. Die Forderung nach einer angemessenen Refinanzierung für diese Investition ist verständlich. Es ist aber unverständlich, dass die Ärzteschaft zu Recht eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Arbeit der Erstellung und Pflege des Bundesmedikationsplans fordert, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt.
- 4. Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar der KBV zu gestatten, selbst Marktteilnehmer im Bereich der Gesundheits-IT zu werden, sollte sich die KBV darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln. Im Übrigen könnte auch die KBV solche Software-Module nicht kostenlos programmieren lassen und müsste sie auf anderem Wege durch die Ärzte refinanzieren. Dieses Verhalten bedeutet einen Rückschritt in der Zusammenarbeit aller Akteure.
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