Registermodernisierung BVA schließt Pilotprojekt zum Identitätsdatenabruf ab

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 2 min |

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Die Registermodernisierung gilt als ein Schlüsselelement für digitale und serviceorientierte Verwaltungsprozesse. Diese ist schließlich Voraussetzung für das Once-Only-Prinzip. In einem Pilotprojekt hat sich das Bundesverwaltungsamt mit dem Identitätsdatenabruf beschäftigt.

Durch die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip sollen Verwaltungsleistungen leichter beantragt werden können.
Durch die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip sollen Verwaltungsleistungen leichter beantragt werden können.
(Bild: Looker_Studio – stock.adobe.com)

Einfach, schnell, zuverlässig – Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Verwaltung, dass ihre Leistungen genauso unkompliziert zu nutzen sind, wie sie es vom Online-Shopping gewohnt sind. Dazu gehört unter anderem auch, dass bereits vorhandene Daten nicht in jeder Maske auf ein Neues eingegeben werden müssen (Once-Only-Prinzip) – immerhin speichern Browser heute auch sämtliche Eingaben, und ein Klick genügt für die automatische Übernahme. Das erleichtert die Antragsstellung und beschleunigt die Bearbeitung der Aufträge.

Voraussetzung dafür ist jedoch die eindeutige Identifizierung der Personen im jeweiligen Register. Daher wurde im Registermodernisierungsgesetz die Einführung einer übergreifenden Identifikationsnummer in insgesamt 51 Datenbeständen der Verwaltung festgelegt. Diese sollen bis Ende 2028 abgerufen und gespeichert werden. Die technischen Voraussetzungen für den sogenannten Identitätsabruf (IDA) wurden bereits geschaffen.

Identitätsdatenabruf durch das Nationale Waffenregister

Mit einem Pilotprojekt ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) diesem Ziel nun einen Schritt näher gekommen: Das Nationale Waffenregister (NWR) hat im Zuge dessen erfolgreich die Identifikationsnummern sowie weitere Daten zur Person aus dem zentralen Datenbestand des Bundeszentalamtes für Steuern über das IDA-Verfahren des BVA übernommen. Damit wurde ein erster wichtiger Meilenstein im Zuge der Registermodernisierung erreicht.

Bis zur vollständigen Umsetzung des Gesamtvorhabens wird dennoch noch einige Zeit vergehen. Der Abruf und die Nutzung der Identifikationsnummer ist schließlich auch mit zahlreichen Datenschutz-Maßnahmen verbunden – etwa der Einrichtung eines Datenschutzcockpits (DSC), über das Bürgerinnen und Bürger künftig online prüfen können, durch welche öffentlichen Stellen, wann, zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer erfolgt sind.

Mit dessen Umsetzung ist die die Freie Hansestadt Bremen vertraut. Die Nutzung in einer ersten Ausbaustufe soll bereits Anfang des kommenden Jahres möglich sein. „Die danach folgende Ausbaustufe des Datenschutzcockpits wird Bürgerinnen und Bürgern auch einen unmittelbaren Einblick in die über sie in den Registern gespeicherten Bestandsdaten ermöglichen. Zudem sollen weitere Servicefunktionen entwickelt werden“, so das Bundesverwaltungsamt.

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