Neue IT-Berater-Rahmenverträge für den Bund Bundesverwaltung kauft Know-how für eGovernment
Das Beratungsangebot des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für Bundesbehörden soll auch in Zukunft durch den Einsatz externer Beratungsleistungen ergänzt werden. Mit dem Rahmenvertrag zur „Qualitätssicherung in IT-Projekten“ ist dazu der erste Schritt getan. Eine ganze Reihe von weiteren Verträgen soll in den kommenden Monaten folgen.
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Allein dieser erste Vertrag hat einen Umfang von geschätzten 17.000 Personentagen und ist in vier Leistungssegmente aufgeteilt:
» Qualitätssicherung zum Projektmanagement
Durch zielgerichtete Maßnahmen der konstruktiven und analytischen Qualitätssicherung soll für ein IT-Projekt sichergestellt werden, dass die Projektorganisation, -steuerung und -durchführung zur Erreichung der Projektziele methodisch und effizient ausgestaltet sind. Konzeptionelle Leistungen sind bis auf begründete Ausnahmefälle auf Produkte beziehungsweise Arbeitsinhalte des Qualitätsmanagements gemäß V-Modell XT beschränkt.
» Qualitätssicherung zum Entwicklungsprozess
Mit den Beratungs- und Unterstützungsleistungen soll die technische Qualität von IT-Lösungen sichergestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der inneren Qualität einer IT-Lösung (Verständlichkeit, Wartungs-, Erweiterungs- und Änderungsfreundlichkeit) aus Sicht des Entwicklers.
» Qualitätssicherung bei Tests und Abnahme
Das Leistungssegment soll die effiziente und aussagekräftige Verifikation der beschafften beziehungsweise erstellten IT-Systeme und gegebenenfalls ihrer Integration in die bestehende IT-Umgebung des Bedarfsträgers sicherstellen.
» Qualitätssicherung der Gebrauchstauglichkeit (Usability)
Darüber hinaus soll für individuell entwickelt e oder angepasste IT-Systeme sichergestellt werden, dass die einschlägigen Richtlinien zur Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Konzeption, Entwicklung und Test ausreichend berücksichtigt werden.
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